Krieg in der Ukraine

Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.

Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.

Nachrichten zum Ukraine-Krieg

bdla-Broschüre: Technischen Anlagen in Freianlagen

Neue bdla-Broschüre zu "Technischen Anlagen in Freianlagen – Planungsleistungen und Vorschläge zur Honorierung".

Neue bdla-Broschüre zu "Technischen Anlagen in Freianlagen – Planungsleistungen und Vorschläge zur Honorierung".

Neu erschienen ist beim bdla die kostenlos erhältliche Broschüre „Technische Anlagen in Freianlagen – Planungsleistungen und Vorschläge zur Honorierung“ als Handreichung für Auftraggeber und Auftragnehmer mit Hinweisen zur Beauftragung und Vorschlägen zur Honorierung. Die Aufgaben in der Landschaftsarchitektur werden immer vielfältiger und komplexer. Eine erfolgreiche Projektabwicklung erfordert eine intensive Zusammenarbeit mit Architekten und Fachplanern. Je nach Aufgabenstellung und Art des Projektes kann die Abstimmung der einzelnen Leistungen untereinander einen erheblichen Aufwand bedeuten. Das gilt insbesondere auch für die Technische Anlagen in den Freianlagen. Hier stellt sich oft die Frage, wer für die Planung zuständig ist und wie die Leistung des Landschaftsarchitekten in dem Zusammenhang zu honorieren ist. Der Bund Deutscher Landschaftsarchitekten möchte mit der vorliegenden Broschüre für alle am Projekt Beteiligten Klarheit zur Leistung und zu den Zuständigkeiten schaffen sowie einen nachvollziehbaren Lösungsvorschlag zur Honorierung aufzeigen. Es ist dabei grundsätzlich zwischen der Fachplanung „Technische Ausrüstung“ und der Objektplanung „Freianlagen“ zu unterscheiden, die jeweils gesondert vergütet werden. Dabei sind die technischen Anlagen (Ausrüstung) vom Landschaftsarchitekten in die Freianlagenplanung zu integrieren unabhängig davon, ob sie funktional zur Freianlage selbst oder zum Gebäude gehören. Nicht abschließend geregelt ist bisher, wie sich dieser Integrationsaufwand im Honorar der Objektplanung „Freianlagen“ widerspiegelt. Der bdla schlägt hierzu vor, sich an der im Hochbau unstrittigen 25/50-Prozent-Regelung in § 33 Absatz 2 HOAI zur orientieren. Die Publikation umfasst 28 Seiten und steht auf der bdla-Webseite zum kostenlosen Download zur Verfügung. Alternativ können auch mehrere Exemplare in gedruckter Form kostenlos online bestellt werden. (bdla)

Neuen Kommentar schreiben

Kommentare (0)

Bisher sind keine Kommentare zu diesem Artikel erstellt worden.