Krieg in der Ukraine

Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.

Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.

Nachrichten zum Ukraine-Krieg

BdF: Verlängerte Übergangsfrist der Umsatzbesteuerung von Kommunen untragbar

Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) übt scharfe Kritik an den Plänen der Gesetzgeber, erneut die Übergangsfrist der öffentlichen Hand zur Neuregelung der Umsatzbesteuerung zu verlängern. Im nun vorgelegten Referentenentwurf für ein Jahressteuergesetz 2024 wird eine Übergangsfrist bis 31. Dezember 2026 vorgeschlagen.

Der BdF kritisiert die geplante Verlängerung der Übergangsfrist der Umsatzbesteuerung von Kommunen. Bild: GABOT.

„Von normalen Unternehmern verlangt der Staat eine Umsatzbesteuerung vom ersten Tag seines Handels an, wenn er nicht der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerregelung unterliegt", betont der Vorsitzende des Bundes deutscher Friedhofsgärtner (BdF) im ZVG, Michael Ballenberger. Nach einem Übergangszeitraum von nahezu 10 Jahren müsse auch von den Kommunen erwartet werden können, dass sie beschlossene Gesetze umsetzen. Eine Verlängerung der Übergangsfrist auf sogar zwölf Jahre sei in keinster Weise nachvollziehbar.

Aufgrund der noch geltenden Übergangsregelung können Kommunen Grabpflegeleistungen umsatzsteuerfrei anbieten, Friedhofgärtnereien müssen für diese Leistungen immer den Regelsteuersatz in Rechnung stellen. Gleiches gilt für Gärtnereien, die Grünpflegeleistungen anbieten in Konkurrenz zu Stadtgärtnereien, die solche Leistungen zum Teil ebenfalls anbieten. Verstärkt wird diese Wettbewerbsverzerrung dann noch, wenn diese Leistungen z. B. im Rahmen interkommunaler Zusammenarbeit für andere Kommunen ebenfalls umsatzsteuerfrei angeboten werden.

Da die Kommunen im direkten Wettbewerb mit privaten Unternehmen stehen, kommt es zu einem deutlichen Wettbewerbsnachteil für die gärtnerischen Betriebe. Entgegen der Aussage in der Gesetzesbegründung findet eine wesentliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs durch die erneute Verlängerung der Übergangsregelung statt.

Des Weiteren verzichten der Staat, der Bund, die Länder als auch die Gemeinden auf die auf Leistungen entfallende Umsatzsteuer, dies dürfte aufgrund der gerade schwierigen Haushaltslage beim Staat, den Ländern und den Gemeinden kontraproduktiv wirken. (ZVG/BdF)

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