- Startseite
- Mehr...
- Dossiers
- BdB: Gebietseigene Gehölze im Fokus
Krieg in der Ukraine
Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.
Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.
Nachrichten zum Ukraine-Krieg
BdB: Gebietseigene Gehölze im Fokus
Drei wichtige Themen standen zur Diskussion: die Verlängerung der Übergangsfrist, die Erntegebiete sowie die Umsetzung des Scopes.
Am 01. März 2020 endet die zehnjährige Übergangsfrist. Ab diesem Datum dürfen ohne Genehmigung keine Gebietsfremden Gehölze mehr in die freie Natur gepflanzt werden. Die ZgG hat alle Anforderungen erfüllt. Nur die Bundesländer haben es in dieser Zeit nicht geschafft, ausreichend Erntebestände auszuweisen. Dies führt zu einer Verknappung zertifizierter gebietseigener Ware. Aus diesem Grund würden einzelne Parlamentarier eine Verlängerung um fünf Jahre unterstützen.
Die ZgG-Teilnehmer sprachen sich mehrheitlich gegen eine Verlängerung der Übergangsfirst aus. Neben den zu wenig ausgewiesenen Erntebeständen finden sich momentan auch kaum Beernter, die Kleinstmengen beernten wollen, da sich dieser Aufwand wirtschaftlich nicht lohnt. Die ZgG-Teilnehmer haben beschlossen, befristet einen Beernter zu beauftragen, der die Beerntung vornehmen wird. Des Weiteren haben die ZgG-Teilnehmer beschlossen, dass sich die ZgG an dem Skope „gebietseigene Gehölze“ beteiligen wird. (BdB)

Kommentare (0)
Bisher sind keine Kommentare zu diesem Artikel erstellt worden.