Krieg in der Ukraine

Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.

Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.

Nachrichten zum Ukraine-Krieg

BdB: Entschä­di­gungen bei Quaran­tä­ne­schäd­lingen

Welche Art von Entschädigungsleistungen sind beim Auftreten von Quarantäneschadorganismen sinnvoll? Diese Frage wird in einem Projekt der Humboldt-Universität zu Berlin bearbeitet.

Die Projektbearbeiter waren Ende Juli in einer Baumschule, um sich vor Ort ein Bild über die besonderen Gegebenheiten zu verschaffen. Bild: BdB.

Seit Jahren fordert der Bund deutscher Baumschulen die Einrichtung eines Entschädigungsfonds, in den sowohl die Baumschulbetriebe als auch die öffentliche Hand einzahlt. Dieser hätte drei Vorteile:

1. Es müssten alle Baumschulen einzahlen.

2. Die öffentliche Hand würde ebenfalls in den Fonds einzahlen.

3. Alle Betriebe werden verpflichtet, Vorsorgemaßnahmen zu treffen.

Sollte für Betriebe im Falle eines Auftretens von Quarantäneschadorganismen ein wirtschaftlicher Nachteil entstehen, gibt es bereits jetzt schon finanzielle Ausgleichsmöglichkeiten. Diese gleichen den wirtschaftlichen Schaden allerdings nur unzureichend aus oder sind extrem teuer und somit für die Betriebe kaum leistbar.

Der entscheidende Vorteil eines Entschädigungsfonds ist die finanzielle Beteiligung der öffentlichen Hand. Dies hat einen entscheidenden Grund: der Quarantäneschädling muss nicht in der Baumschule selbst gefunden werden. Es reicht, wenn die Baumschule im Befallsgebiet des Schädlings, also innerhalb eines Radius von 5 Kilometern, liegt.

Die Baumschule muss aktuell in einem solchen Fall völlig schuldlos mit wirtschaftlichen Konsequenzen rechnen.

Die Projektbearbeiter waren Ende Juli in einer Baumschule, um sich vor Ort ein Bild über die besonderen Gegebenheiten zu verschaffen. Freiland sowie mehrjährige Kulturen sind die Besonderheiten der Baumschulen.

Das Projekt ist bis Mitte 2022 angelegt. Auf Basis der vorliegenden Ergebnisse wird dann entschieden, ob und wie der vom BdB geforderte Entschädigungsfonds aufgelegt wird.

Möglicherweise können erste Ergebnisse für den Baumschulbereich bereits im Januar 2021 in Goslar vorgestellt und beraten werden. (BdB)

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