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Krieg in der Ukraine
Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.
Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.
Nachrichten zum Ukraine-Krieg
BayWa: Verklagt das Bundeskartellamt
Das Bundeskartellamt ist seit Anfang 2015 Vorwürfen hinsichtlich wettbewerbsbeschränkender Absprachen beim Handel von Pflanzenschutzmitteln nachgegangen. Während dieser Untersuchungen hat die Behörde nach Ansicht der BayWa AG gegen das verfassungsrechtliche Gleichheitsgebot und den Grundsatz eines fairen Verfahrens verstoßen.
Der Vorwurf des Verfassungsbruchs bezieht sich insbesondere auf den Beginn des Kartellverfahrens: Ein Mitarbeiter des Kartellamtes hat – wie vom Bundeskartellamt eingeräumt – gezielt unter Verweis auf die Kronzeugenregelung drei Wettbewerber der BayWa darüber informiert, dass es einen anonymen Hinweis auf ein Kartellvergehen im Bereich Pflanzenschutz gegeben hatte. Dadurch erhielten nur diese Unternehmen die Chance, als erste einen sogenannten Kronzeugenantrag beim Kartellamt zu stellen und bußgeldfrei zu bleiben. Die BayWa erhielt diese Chance nicht.
„Der selektive Hinweis des Bundeskartellamtes hat in gravierender Form gegen den verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz verstoßen“, sagt Klaus Josef Lutz, Vorstandsvorsitzender der BayWa AG. „Auch ein Kartellverfahren muss nach rechtsstaatlichen Prinzipien ablaufen und betroffenen Unternehmen ein faires Verfahren garantieren. Es darf nicht sein, dass die Behörde willkürlich einzelne Unternehmen bevorzugt und damit entscheidet, welches Unternehmen bußgeldfrei bleibt,“ so Lutz.
Auch Rechtsgutachten anerkannter Professoren zum Kartell- und Verfassungsrecht haben bestätigt, dass das Verhalten des Bundeskartellamtes einen eklatanten Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz und den Grundsatz eines fairen Verfahrens darstellt. Die BayWa macht deshalb das bereits gezahlte Bußgeld sowie die aufgewendeten Verteidigungskosten als Schaden im Wege der Amtshaftungsklage in Höhe von rund 73 Mio. Euro geltend.
„Das Verhalten des Bundeskartellamtes stellt einen eklatanten Verfassungsverstoß dar und darf daher nicht unwidersprochen hingenommen werden. Wir sind unseren Aktionären gegenüber verpflichtet, diesen Weg zu gehen. Durch die Einreichung der Klage entsteht der BayWa kein nennenswertes finanzielles Risiko“, sagt BayWa-CEO Lutz.
Trotz der verfassungsrechtlichen Bedenken hat die BayWa AG mit dem Bundeskartellamt bei der Aufklärung der Vorwürfe vollumfänglich zusammengearbeitet. Das Bußgeldverfahren gegen die BayWa wurde im Februar 2020 mit der Zahlung der vom Bundeskartellamt festgesetzten Geldbuße in Höhe von 68,6 Millionen Euro abgeschlossen. (BayWa)

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