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Krieg in der Ukraine
Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.
Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.
Nachrichten zum Ukraine-Krieg
Bayern: Vorläufige Ausgangsbeschränkung
Innenminister Joachim Herrmann, MdL, Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger, MdL, Ministerpräsident Dr. Markus Söder, MdL, und Gesundheitsministerin Melanie Huml, MdL (v.l.n.r.), haben am 20. März 2020 im Rahmen einer Pressekonferenz über die vorläufige Ausgangsbeschränkung in Bayern informiert. Bild: Staatskanzlei Bayern.
"Aufgrund des massiven Anstiegs und des bislang weitgehend ungebremsten Verlaufs der Neuinfektionen zeigt sich, dass die bisher getroffenen milderen Mittel, die in der Allgemeinverfügung zu Veranstaltungsverboten und Betriebsuntersagungen des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege und des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales nicht zu einer Reduktion des Infektionsgeschehens geführt haben", heißt es in der Allgemeinverfügung, die am 21.03.2020, 00:00 Uhr in Kraft tritt und am 03.04.2020, 24:00 Uhr, endet.
Laut der neuen Verordnung sind nun nur noch Versorgungsgänge für die Gegenstände des täglichen Bedarfs (z. B. Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Tierbedarfshandel, Brief-und Versandhandel, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Optiker, Hörgeräteakustiker, Banken und Geldautomaten, Post, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Reinigungen sowie die Abgabe von Briefwahlunterlagen) erlaubt. Nicht zur Deckung des täglichen Bedarfs gehört die Inanspruchnahme sonstiger Dienstleistungen, heißt es.
Von der neuen Regelung sind jetzt auch alle Bau- und Gartenmärkte in Bayern betroffen, die nun nicht mehr öffnen dürfen.

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