Krieg in der Ukraine

Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.

Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.

Nachrichten zum Ukraine-Krieg

Bayern: Pflanzenschutz-Kontrollen jetzt ohne Vorankündigung

Das bayerische Landwirtschaftsministerium weist darauf, dass Landwirte damit rechnen müssen, dass die Kontrollen zum Einsatz von Pflanzenschutz in Bayern ohne Ankündigung erfolgen.

Kontrollen zum Einsatz von Pflanzenschutz erfolgen in Bayern jetzt ohne Ankündigung. Bild: GABOT.

Landwirte müssen damit rechnen, dass die Kontrollen zum Einsatz von Pflanzenschutz in Bayern jetzt ohne Ankündigung erfolgen.

Das bayerische Landwirtschaftsministerium weist darauf, dass dies die neue EU-Kontrollverordnung (VO (EU) 2017/625) vorschreibt, die am 14. Dezember 2019 in Kraft getreten ist. Demnach werden neben den Kontrollen im Bereich Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tierschutz und Tiergesundheit neuerdings auch das Inverkehrbringen und die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln grundsätzlich ohne Vorab-Information durchgeführt. Der zuständige Prüfdienst des örtlich zuständigen Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten muss aufgrund der EU-Verordnung ab diesem Jahr so vorgehen (Cross Compliance-Kontrolle der Grundanforderung GAB 10 – Regelungen zum Pflanzenschutz, Cross Compliance-Broschüre Kapitel III Nr. 8).

Eine Ankündigung der Kontrolle durch den Prüfdienst ist nur noch im Einzelfall möglich. Dafür muss zum Beispiel hinreichend begründet sein, dass nur mit Ankündigung die Kontrolle durchgeführt werden kann. (STMELF)

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