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Krieg in der Ukraine
Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.
Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.
Nachrichten zum Ukraine-Krieg
Bayern: Bund-Länder-Programm Dürrehilfe gestartet
Bayerische Landwirte, die durch den heißen und trockenen Sommer massive Ernteeinbußen erlitten haben, können jetzt auch Hilfe aus dem Bund-Länder-Hilfeprogramm beantragen. Wie das Landwirtschaftsministerium in München mitteilte, ist die Antragstellung ab sofort bis zum 19. Dezember möglich. Die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten nehmen sie ab sofort entgegen, fehlende Unterlagen können noch bis Ende März 2019 nachgereicht werden. Insgesamt hat der Bund für ganz Deutschland bis zu 170 Millionen Euro bereitgestellt. Rund zehn Millionen Euro entfallen davon auf die bayerischen Bauern, der Freistaat steuert noch einmal Mittel in gleicher Höhe bei.
Im Gegensatz zur Dürre-Soforthilfe des Freistaats ist das Bund-Länder-Programm allerdings an strenge Kriterien gebunden. Um diese vorab einfach und schnell prüfen zu können, gibt es für die Antragsteller im Internet eine Checkliste. Grundsätzlich kann der Dürreschaden innerhalb festgelegter Grenzen bis zur Hälfte ausgeglichen werden. Die Hilfe wird nur gewährt, wenn der Naturalertrag auf Acker und Grünland in diesem Jahr im Betriebsdurchschnitt um über 30 Prozent geringer ausgefallen ist als in den vergangenen drei Jahren. Tierhalter können neben dem finanziellen Schaden durch die Ertragsausfälle auch den dürrebedingt notwendigen Zukauf von Futtermitteln geltend machen. Allerdings können nur Betriebe unterstützt werden, die aufgrund der Dürre in der Existenz gefährdet sind. Dies ist dann der Fall, wenn der Schaden größer ist als der sogenannte „Cashflow III“, also die Finanzmittel, die aus dem Gewinn und weiteren Einlagen nach Abzug der Lebenshaltungskosten für Investitionen und Tilgungen bereitstehen. Ausgeschlossen sind Betriebe, die mehr als 35 Prozent ihrer Einkünfte aus gewerblichen nicht-landwirtschaftlichen Unternehmen erzielen. Zudem ist eine Prosperitätsgrenze zu beachten, auch das kurzfristig verwertbare Privatvermögen muss angerechnet werden. (bayern.de)

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