Krieg in der Ukraine

Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.

Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.

Nachrichten zum Ukraine-Krieg

Baugesetzbuch: ZVG lehnt Teile der Novelle ab

„Durch die Novelle des Baugesetzbuchs dürften keine weiteren Wettbewerbsnachteile für deutsche Gartenbaubetriebe entstehen“.Das machte Karl Zwermann, Präsident des Zentralverbandes Gartenbau (ZVG), am Montag, 8. März, in Berlin im Rahmen einer Anhörung des Ausschusses für Verkehr, Bau und Wohnungswesen des Deutschen Bundestages deutlich. Das Baurecht darf den Kommunen kein einseitiges Rechtsinstrument an die Hand geben, um unerwünschte Neubauten von Gewächshäusern im Außenbereich zu verhindern. Daher lehnt der ZVG gemeinsam mit dem Deutschen Bauernverband (DBV) die in der Novelle vorgesehenen neuen Steuerungsinstrumente „Belastungsgebiete, Vorranggebiete und Eignungsgebiete“ ab.

Der Gartenbau sei ein Teil der Landwirtschaft und auf die Möglichkeit der Nutzung des Außenbereichs angewiesen und sollte daher - ebenso wie die landwirtschaftlichen Bauvorhaben - nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 auf keinen Fall den neuen Steuerungselementen unterliegen, so der ZVG.

 

Ebenso wie die Vertreter der Landwirtschaft sprach sich auch der Gartenbau gegen die Einführung einer Bausperre für den Flächennutzungsplan sowie gegen ein generelles Rückbaugebot ohne Umnutzungsmöglichkeit für Anlagen im Außenbereich aus. Eine Bausperre alleine verhindere schon dann Investitionen, wenn die Gemeinde beabsichtige zu prüfen, ob sie Belastungs-, Vorrang- oder Eignungsgebiete ausweisen wolle - im schlimmsten Fall auf Jahre. Dies würde dazu führen, dass die Betriebe nicht mehr konkurrenzfähig seien. Auch sei es sinnvoller, bestehende landwirtschaftliche und gartenbauliche Gebäude einer außenbereichsverträglichen Nutzung zuzuführen, bevor man ein generelles Rückbaugebot gesetzlich festschreibt. (ZVG)

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