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Krieg in der Ukraine
Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.
Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.
Nachrichten zum Ukraine-Krieg
Bauernverband: Begrüßt Gesetzesnovelle gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßt, dass der Bundestag die 9. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verabschiedet hat. „Damit wurden Forderungen des DBV nach einer Verschärfung des Wettbewerbsrechts aufgegriffen. Die seit langem geforderte wirksamere Bekämpfung unfairer Geschäftspraktiken in der Lebensmittellieferkette wird damit einen wichtigen Schritt vorangebracht“, betonte DBV-Präsident Joachim Rukwied.
Mit einer Neuformulierung der Missbrauchsregelung zum sogenannten Anzapfverbot sollen dessen Anwendbarkeit verbessert und bestehende Rechtsunsicherheiten ausgeräumt werden. Demnach stellt zukünftig schon die Aufforderung zur Vorteilsgewährung ohne sachlich gerechtfertigten Grund einen Missbrauch von Marktmacht dar. Wichtig sei, so Rukwied, dass ein offensichtliches Missverhältnis zwischen dem geforderten Vorteil und dem angegebenen Grund der Forderung bereits als Indiz für das Fehlen der sachlichen Rechtfertigung gewertet wird. Betroffene Unternehmen können so leichter die Voraussetzungen prüfen, den Gerichten werden bezüglich der Tatbestandsvoraussetzungen rechtsichere Beurteilungsmaßstäbe an die Hand gegeben.
Einer DBV-Forderung entsprechend wurde zudem die bisher befristete Regelung zum Verbot des auch gelegentlichen Verkaufs von Lebensmitteln unter Einstandspreis dauerhaft festgeschrieben. Kritisch bewertet Rukwied jedoch, dass diese Verbotsregelung weiterhin nur dem Schutz von kleinen und mittleren Wettbewerbern im Lebensmitteleinzelhandel dient und deshalb nur für große Unternehmen mit relativer Marktmacht greift. „Im Sinne einer angemessenen und gebotenen Wertschätzung von Lebensmitteln wäre es angebracht gewesen, diese Regelung für alle Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels zu erweitern“, mahnte der DBV-Präsident. (DBV)

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