Krieg in der Ukraine

Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.

Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.

Nachrichten zum Ukraine-Krieg

BASF: Verschiebt Hauptversammlung

Der Hauptversammlung der BASF SE wird wegen Corona-Pandemie nicht wie geplant am 30. April 2020 stattfinden und auf einen späteren Termin verschoben.

BASF verbindet wirtschaftlichen Erfolg mit dem Schutz der Umwelt und gesellschaftlicher Verantwortung. Bild: BASF.

BASF SE wird aufgrund der schnellen Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) in Deutschland die ordentliche Hauptversammlung des Unternehmens nicht wie geplant am 30. April 2020 im Congress Center Rosengarten durchführen können. Die Gesundheit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Aktionärinnen und Aktionären sowie der beteiligten Dienstleister hat höchste Priorität. Das Land Baden-Württemberg hat Veranstaltungen mit über 100 Teilnehmenden vorerst bis 15. Juni 2020 untersagt.

Infolge der Verschiebung der Hauptversammlung kann die vorgeschlagene Dividende nicht wie geplant am 6. Mai 2020 ausgezahlt werden. Voraussetzung hierfür ist ein entsprechender Gewinnverwendungsbeschluss der BASF-Hauptversammlung.

In Abhängigkeit vom weiteren Verlauf der Infektionswelle sowie der von den zuständigen Behörden angeordneten Maßnahmen strebt BASF SE an, die Hauptversammlung innerhalb der für Gesellschaften in der Rechtsform der Societas Europaea (SE) gesetzlich vorgeschriebenen Frist von sechs Monaten nach Beginn des Geschäftsjahres (bis 30. Juni 2020) durchzuführen. Nach den anwendbaren aktienrechtlichen Vorschriften muss eine Hauptversammlung als Präsenzveranstaltung durchgeführt werden. (BASF)

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