Krieg in der Ukraine

Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.

Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.

Nachrichten zum Ukraine-Krieg

ARCHE NOAH: "Tag des Erdapfels"

Über Jahrhunderte entstand die Vielfalt der Erdäpfel auch aus bäuerlicher Hand. Nun wird auf EU-Ebene diskutiert, wer künftig über eine der wichtigsten landwirtschaftlichen Grundlagen bestimmen soll, über das Saat- und Pflanzgut.

Mögliches EU-Verbot für bäuerliche Weitergabe von Saatkartoffeln bedroht die Vielfalt. Bild: GABOT.

Der aktuelle Vorschlag der EU-Kommission zum neuen Saatgutrecht sieht vor, dass Bäuer:innen Kartoffelknollen aus ihrer eigenen Erzeugung nicht mehr weitergeben dürfen. Während z.B. für Getreide-Saatgut zumindest die unentgeltliche Weitergabe und der Tausch erlaubt bleiben soll, dürften Erdäpfel nach diesem Vorschlag nicht einmal gratis an benachbarte Betriebe als Pflanzgut weitergegeben werden. 

„Die bäuerliche Selbstversorgung mit Pflanzgut zu verbieten, widerspricht klar dem völkerrechtlich abgesicherten bäuerlichen Recht auf Saatgut und würde die Erdäpfel-Vielfalt weiter einschränken. Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig muss rasch eingreifen und die bäuerliche Arbeit und die landwirtschaftliche Vielfalt schützen", fordert Saatgutrechts-Expertin Magdalena Prieler von ARCHE NOAH.

Bereits im April 2024 hat das EU-Parlament in seiner Position zur neuen Verordnung über die Produktion und das Inverkehrbringen von Saat- und Pflanzgut (EU-Saatgutrecht) klargestellt, dass Bäuer:innen jegliches pflanzliche Vermehrungsmaterial weitergeben dürfen – sowohl gratis als auch gegen Aufwandsentschädigung. Dieser Beschluss erkennt eine jahrhundertelange bäuerliche Erfolgsgeschichte an. Der Rat der Landwirtschaftsminister:innen konnte bisher keine gemeinsame Position finden. Eine nächste Verhandlung in der zuständigen Ratsarbeitsgruppe findet am 1. und 2. Oktober 2025 statt. Bereits im Juni 2025 haben Bäuer:innen, Züchter:innen und Saatgut-Erhalter:innen die EU-Mitgliedsstaaten in einem gemeinsamen Appell aufgerufen, den bäuerlichen Saatgut-Tausch abzusichern.

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