Krieg in der Ukraine

Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.

Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.

Nachrichten zum Ukraine-Krieg

Arbeitswertnachweis: Jetzt noch Meldung nachholen

Wer die Frist zur Abgabe des Lohnnachweises bei der Gartenbau-Berufsgenossenschaft verpasst hat, sollte die Meldung schnellstmöglich nachholen, sonst droht die Beitragsschätzung.

Wer die Frist zur Abgabe des Lohnnachweises bei der Gartenbau- Berufsgenossenschaft verpasst hat, sollte die Meldung schnellstmöglich nachholen, sonst droht die Beitragsschätzung.

Bereits im Dezember 2010 erhielten alle Mitgliedsunternehmen der Gartenbau-BG den Arbeitswertnachweis für das Jahr 2010. Wie in jedem Jahr werden damit alle zur Beitragsberechnung erforderlichen Angaben erfragt: die Arbeitstage der Unternehmer und Ehegatten sowie die Arbeitsstunden und das Bruttoarbeitsentgelt aller im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer und Aushilfen.

Beitragsschätzung führt zu finanziellen Nachteilen
Eigentlich hätten alle ausgefüllten Vordrucke bis spätestens 11. Februar 2011 bei der BG vorliegen müssen. Dennoch haben bis heute noch nicht alle Unternehmen ihre Löhne und Gehälter gemeldet. Diesen Betrieben droht jetzt eine Beitragsschätzung, sofern die Meldung nicht in den nächsten Tagen in Kassel eingeht. Bei einer Beitragsschätzung ist nicht auszuschließen, dass zu hohe Beiträge errechnet werden und dem Unternehmen erhebliche finanzielle Nachteile entstehen.

Fehlanzeige erforderlich
Wichtig: Der Arbeitswertnachweis muss auch dann eingereicht werden, wenn im Unternehmen keine Arbeitnehmer beschäftigt wurden. In diesem Fall heißt es einfach „Fehlanzeige“.

Schnell, bequem und sicher online melden
Der Nachweis kann selbstverständlich auch online eingereicht werden. Der kennwortgeschützte Zugang ist über das Extranet der Gartenbau-BG möglich. Die Online-Anwendung enthält sämtliche zur Meldung erforderlichen Informationen und Erläuterungen und ist unter www.gartenbau.lsv.de >Extranet zu erreichen. Von der Möglichkeit, die Lohnsummen online zu melden, haben in diesem Jahr bereits 14.000 Unternehmen Gebrauch gemacht.

Servicenummer
Natürlich erteilt die Gartenbau-Berufsgenossenschaft auch telefonisch Auskünfte zum Arbeitswertnachweis. Unter der Telefonnummer 0561/928-2994 stehen Ansprechpartner zu allen Fragen rund um die Beitragsveranlagung bereit. (lsv)

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