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Krieg in der Ukraine
Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.
Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.
Nachrichten zum Ukraine-Krieg
Anwendungsbestimmungen zum Schutz terrestrischer Lebensgemeinschaften überarbeitet
Ausgelöst durch die Kritik an den Anwendungsbestimmungen und dem "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" wurde in der Agrarministerkonferenz am 22. März 2002 beschlossen, eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einzurichten, die erstmals am 8. Mai tagte. Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft (BBA) und Umweltbundesamt (UBA) stellten dort ihre Vorschläge zur Diskussion, wie die Neuanlage und Vernetzung ökologischer Ausgleichsflächen durch den Landwirt unterstützt werden kann. Diese Vorschläge wurden von der Bund-Länder-Arbeitsgruppe positiv aufgegriffen.Pflanzenschutzmittel dürfen nur dann zugelassen werden, wenn sie bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung keine unvertretbaren Auswirkungen auf den Naturhaushalt haben. Liegen konkrete Anhaltspunkte für die Gefährdung aquatischer oder terrestrischer Lebensgemeinschaften vor, so kann eine Zulassung nur durch geeignete Beschränkungen erreicht werden. Neue wissenschaftliche Erkenntnisse zeigen, dass auch dem Schutz von Lebensgemeinschaften der an Kulturflächen angrenzenden Saumbiotope eine besondere Bedeutung zukommt. Anwendungsbestimmungen stellen den Schutz dieser Saumbiotope sicher. In Anwendungsbestimmungen wird beispielsweise festgelegt, eine bestimmte abtriftmindernde Technik anzuwenden oder einen Mindestabstand zu angrenzenden Flächen einzuhalten.
Eine der wesentlichen Aufgaben der am Zulassungsverfahren beteiligten Behörden liegt darin, einen sachgerechten Pflanzenschutz zu verwirklichen, der im Einklang mit Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz steht. Um Widersprüche zwischen Anwendungsbestimmungen und Natur- und Landschaftsschutz zu vermeiden, wurden für solche Regionen Ausnahmeregelungen geschaffen, die mit Saumstrukturen gut ausgestattet sind. Diese Ausnahmeregelungen sollen die Neuanlage und Vernetzung bestimmter Biotope und ökologischer Ausgleichsflächen durch den Landwirt fördern. Dennoch wurde von verschiedenen Seiten Kritik laut. Im Mittelpunkt standen die Vorwürfe, dass durch Abstandsregelungen die Anlage von Saumstrukturen verhindert würde und das "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" nicht ausgereift und zweckdienlich sei. In diesem Verzeichnis wird für jede Gemeinde beschrieben, ob sie einen ausreichenden Anteil von Saumstrukturen hat, der eventuelle Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln puffern kann.
In der Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die am 8. Mai in Kassel tagte, stellten BBA und UBA vor, wie der Weg zum Ziel beschritten werden kann: Bereits jetzt wurden kurzfristige Erleichterungen geschaffen, mit denen den Belangen von Landwirtschaft und Umweltschutz gleichermaßen Rechnung getragen wird. Außerdem einigte man sich darauf, die Verwendung abdriftmindernder Technik in der Landwirtschaft durchzusetzen, erforderlichenfalls mit Übergangsfristen. Die Anwendungsbestimmungen wurden überarbeitet, so dass die begrüßenswerte Anpflanzung von Saumstrukturen nicht behindert wird. Das "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" wird unter Beteiligung der Bundesländer aktualisiert, dazu werden Gemeindedaten herangezogen.
Einzelheiten zur Überarbeitung des "Verzeichnisses der regionalisierten Kleinstrukturanteile" werden in Kürze im Bundesanzeiger und im Internetangebot der BBA bekannt gegeben. Die überarbeiteten Anwendungsbestimmungen finden Sie ebenfalls im Internetangebot der BBA; diese ersetzen die bereits erteilten Anwendungsbestimmungen. Die Zulassungsbehörde wird die notwendigen Bescheidänderungen umgehend vornehmen. (BBA)

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