Krieg in der Ukraine

Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.

Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.

Nachrichten zum Ukraine-Krieg

Anfrage: Zulassung von Pflanzenschutzmitteln

Anträge beim BVL zur Ausweitung des Geltungsbereichs von Zulassungen auf geringfügige Verwendungen waren Thema einer Kleinen Anfrage im Deutschen Bundestag.

Um den Pflanzenschutz zur Gesunderhaltung von kleineren Kulturen im Gartenbau und in der Landwirtschaft ging des im Deutschen Bundestag. Bild: GABOT.

Im Jahr 2018 wurden 79 Anträge zur Ausweitung des Geltungsbereichs von Zulassungen auf geringfügige Verwendungen beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) als zuständige und die Pflanzenschutzmittelzulassung in Deutschland koordinierende Behörde gestellt. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion zum Pflanzenschutz zur Gesunderhaltung von kleineren Kulturen im Gartenbau und in der Landwirtschaft hervor. Weiter heißt es, dass die Ausweitung des Geltungsbereichs von Zulassungen auf geringfügige Verwendungen derzeit weit überwiegend in Deutschland zu existierenden Grundzulassungen (GV1) gemäß Artikel 51 der Verordnung (EG) Nr. 1107 / 2009 gestellt werde. Das BVL beteilige gemäß Paragraf 34 Absatz 3 Pflanzenschutzgesetz das Julius Kühn-Institut und das Bundesinstitut für Risikobewertung. Diese Behörden würden für Deutschland als erstbewertender Mitgliedstaat handeln. Aktuell gebe es nur wenige Anträge, bei denen der Erweiterungsantrag auf der Bewertung eines anderen Mitgliedstaats aufbaut. Anträge auf Erneuerung der Zulassungserweiterung (Artikel 51) nach Artikel 43 der Verordnung (EG) Nr. 1107 / 2009 würden derzeit nur in geringer Anzahl vorliegen. (hib/EIS)

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