Krieg in der Ukraine

Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.

Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.

Nachrichten zum Ukraine-Krieg

Agrarflächen für Naturschutz: Empfänger noch unbekannt

Die Empfänger der von der Bundesregierung beschlossenen Übertragung von 7.700 Hektar ehemals volkseigener landwirtschaftlicher Flächen der Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) sind noch nicht festgelegt worden. Das geht aus der Antwort (20/5029) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/4658) hervor.

17.500 ha sollen dauerhaft für den Naturschutz gesichert werden. Bild: GABOT.

Die Bundesregierung hatte beschlossen, dass insgesamt 17.500 Hektar „naturschutzfachlich wertvoller Flächen“ aus den noch vorhandenen 91.000 Hektar ehemals volkseigener landwirtschaftlicher Flächen der Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) für die Initiative „Nationales Naturerbe“ der Bundesregierung bereitgestellt werden. Ein Teil der Flächen im Umfang von 7.700 Hektar solle dabei an „Naturschutzträger“ übertragen werden. Die übrigen 9.800 Hektar sollten in das Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben übergehen und dort in die Bundeslösung des Nationalen Naturerbes übernommen werden.

Die Flächen sollen nach dem Grundprinzip des Nationalen Naturerbes an sogenannte Naturschutzträger wie Nichtregierungsorganisationen (NGOs), Vereine, Verbände und Stiftungen unentgeltlich übertragen werden, „unter der Bedingung, dass diese die Flächen gemäß den naturschutzfachlichen Bestimmungen des Nationalen Naturerbes bewirtschaften, um sie so dauerhaft für den Naturschutz zu sichern“, heißt es in der Antwort. (hib/NKI)

Neuen Kommentar schreiben

Kommentare (0)

Bisher sind keine Kommentare zu diesem Artikel erstellt worden.