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Krieg in der Ukraine
Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.
Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.
Nachrichten zum Ukraine-Krieg
AG Mittelstand: Fristverlängerung bei Grundsteuer gefordert
Die Betriebe und Unternehmen in Deutschland befinden sich weiterhin im Krisenmodus: Die Folgen der Corona-Pandemie sind nach wie vor nicht überwunden und seit Februar kämpfen die Unternehmen im Zuge des russischen Angriffskriegs mit noch größeren Schwierigkeiten. Massive Preissteigerungen bei Energie und Rohstoffen, unterbrochene Lieferketten und eine sehr hohe Inflation zehren an der Substanz vieler Betriebe. Die wirtschaftliche Lage ist stark angespannt, eine Rezession in den kommenden Monaten ist möglich. In dieser äußerst herausfordernden Situation sollte jede zusätzliche und vermeidbare bürokratische Belastung unterbleiben. Umso weniger nachvollziehbar ist, dass an der Aufforderung an hunderttausende Unternehmen festgehalten wird, bis zum 31. Oktober 2022 sehr aufwendige Grundsteuerwerterklärungen einzureichen. Insbesondere für Unternehmen mit vielen wirtschaftlichen Einheiten oder einem komplexen Immobilienbestand stellt die Grundsteuerwerterklärung einen erheblichen Aufwand dar. So müssen in den meisten Ländern z. B. vielfach bisher nicht vorhandene und benötigte Bruttogrundflächen ermittelt oder bauliche Veränderungen erfasst werden. Diese anspruchsvolle Arbeit muss zusätzlich zu den ohnehin umfangreichen regulären steuerlichen Deklarationspflichten geleistet werden.
In Anbetracht der Vielzahl der beizubringenden und aufzubereitenden Daten wirbt die AG Mittelstand insoweit noch einmal eindringlich dafür, die Frist für die Einreichung der Grundsteuerwerterklärungen deutlich bis in das Jahr 2023 auszudehnen, mindestens aber bis zum 31. Dezember 2022. (PdH)

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