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Krieg in der Ukraine
Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.
Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.
Nachrichten zum Ukraine-Krieg
Aeternitas: Umzug für Urnen bleibt verboten
Der Umzug der Angehörigen an einen neuen Wohnort reicht laut aktueller Rechtsprechung weiterhin nicht als Grund für die Umbettung der sterblichen Überreste aus.
In einem aktuellen Urteil hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen die Klage einer Frau zurückgewiesen, die eine Umbettung der Urnen ihres Mannes und ihrer Mutter erreichen wollte (Aktenzeichen 14 K 4013/16). Sie hatte sich aufgrund ihres Alters entschlossen, an den Wohnort ihrer beiden Töchter zu ziehen, und stellte bei der zuständigen Friedhofsverwaltung einen Antrag auf Umbettung der Urnen. Die Richter schlossen sich der gängigen Rechtsprechung an, nach der ein Umzug Angehöriger keinen „wichtigen Grund“ für eine Umbettung darstellt. Dieser wird grundsätzlich vorausgesetzt, sowohl für Leichname als auch für – weitaus einfacher zu handhabende – Urnen.
Als wichtiger Grund anerkannt wird zum Beispiel, wenn ein Verstorbener nachweislich an einem anderen Ort bestattet sein wollte. Im vorliegenden Fall konnte dies jedoch nicht nachgewiesen werden. Im Mittelpunkt steht bei solchen Entscheidungen meist, dass die Überreste der Verstorbenen im Sinne der Totenruhe nicht unnötig bewegt werden.
Rechtsanwalt und Aeternitas-Rechtsreferent Torsten Schmitt hält die Auslegung der Gerichte zum wichtigen Grund keineswegs für zwingend: „Eine Umbettung verletzt die postmortale Würde nur dann, wenn sie auch dem – mutmaßlichen – Willen des Verstorbenen widerspricht.“ Es liege bei einem Umzug im Interesse der Verstorbenen, dass Grabbesuche und Grabpflege einfacher und damit besser möglich sind. Die verschiedenen Generationen leben häufig nicht mehr an einem Ort. Umzüge aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen sind an der Tagesordnung. Die Gesetzgeber sollten Umbettungen für Urnen deshalb erleichtern, um dem Wandel zur mobilen Gesellschaft gerecht zu werden. (Aeternitas e.V.)

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