Krieg in der Ukraine

Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.

Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.

Nachrichten zum Ukraine-Krieg

Absatzförderung: Mehr Fördergelder und weniger Bürokratie

Am 11. November 2015 informierten EU-Beauftragte in der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) über die Reform der Absatzförderungsmaßnahmen für Agrarerzeugnisse im Binnenmarkt und in Drittländern.

Am 11. November 2015 informierten EU-Beauftragte in der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) über die Reform der Absatzförderungsmaßnahmen für Agrarerzeugnisse im Binnenmarkt und in Drittländern. BLE und BMEL sowie Wirtschaft und Branchenverbände waren vor Ort.

Die Mittelausstattung soll schrittweise von 61 auf 200 Mio. Euro im Jahr 2019 ansteigen. Für 2016 stehen Gelder in Höhe von 111 Mio. Euro zur Verfügung. Dabei ist für Einzellandprogramme im Binnenmarkt ein Betrag von 26 Mio. Euro vorgesehen, für Einzellandprogramme in Drittländern 68 Mio. Euro, für Mehrländerprogramme 14 Mio. Euro und für Einzellandprogramme im Falle einer schwerwiegenden Marktstörung drei Millionen Euro.

EU-Kofinanzierung erhöht
Nach den neuen Vorschriften wird die nationale Kofinanzierung entfallen, um gleiche Bedingungen für alle Mitgliedstaaten zu schaffen. Die EU-Kofinanzierungssätze werden deutlich angehoben auf 70% für Einzellandprogramme, die von einer oder mehreren vorschlagenden Organisationen aus einem einzigen Mitgliedstaat eingereicht werden, 80% für Mehrländerprogramme und für Programme in Drittländern sowie 85% für Maßnahmen zur Bewältigung von Krisensituationen.

Breitere Palette förderfähiger Nahrungsmittel
Vor allem verarbeitete Nahrungsmittel wie Brot, Teigwaren und Schokolade können neuerdings gefördert werden. Zudem werden die Ursprungsangabe der Erzeugnisse sowie die Angabe von Marken möglich sein. Es ist geplant, zukünftig auch Projekte von Erzeugerorganisationen und Stellen der Agrar- und Ernährungswirtschaft zu fördern.

Schnellere Entscheidungsprozesse
Um Prozesse zu verschlanken, werden Projektgenehmigungen künftig in einem einzigen Schritt durch die EU-Kommission statt wie bisher in zwei Schritten (Mitgliedstaat und Kommission) erfolgen. Die Verwaltung der Mehrländerprogramme soll durch eine einzige Anlaufstelle bei der EU-Kommission vereinfacht werden. 

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