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Krieg in der Ukraine
Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.
Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.
Nachrichten zum Ukraine-Krieg
Absatzförderung: Aufruf zur Einreichung von Programmvorschlägen gestartet
Anfang Februar 2016 veröffentlichte die EU-Kommission die erste Aufforderung, Programmvorschläge für die Absatzförderung von Agrarerzeugnissen einzureichen. Insgesamt stehen in diesem Jahr rund 111 Mio. Euro zur Verfügung. Die Antragsfrist endet am 28. April 2016.
Die Anträge sind unter ec.europa.eu/agriculture/promotion/index_de.htm über ein Teilnehmerportal einzureichen. Die EU-Kommission wird nach Bewertung der Anträge voraussichtlich im Herbst über deren Annahme entscheiden. Die Anträge sind bis zum 28. April 2016 direkt an die Kommission zu richten (und nicht – wie in der Vergangenheit – an die Behörden der Mitgliedstaaten).
Mehr Fördergelder – EU-Kofinanzierungssätze deutlich angehoben
2016 stehen Gelder in Höhe von 111 Mio. Euro zur Verfügung. Dabei sind für Einzellandprogramme im Binnenmarkt 26 Mio. Euro vorgesehen, für Einzellandprogramme in Drittländern 68 Mio. Euro, für Mehrländerprogramme 14 Mio. Euro und für Einzellandprogramme im Falle einer schwerwiegenden Marktstörung drei Millionen Euro.
Nach den neuen Vorschriften wird die nationale Kofinanzierung entfallen, um gleiche Bedingungen für alle Mitgliedstaaten zu schaffen. Die EU-Kofinanzierungssätze werden deutlich angehoben auf 70% für Einzellandprogramme, die von einer oder mehreren vorschlagenden Organisation aus einem einzigen Mitgliedstaat eingereicht werden, 80% für Mehrländerprogramme und für Programme in Drittländern sowie 85% für Maßnahmen zur Bewältigung von Krisensituationen.
Breitere Palette förderfähiger Nahrungsmittel
Vor allem verarbeitete Nahrungsmittel wie Brot, Teigwaren und Schokolade können neuerdings gefördert werden. Zudem wird die die Angabe des Ursprungs der Erzeugnisse sowie von Marken möglich sein. Es ist geplant, zukünftig auch Projekte von Erzeugerorganisationen der Agrar- und Ernährungswirtschaft zu fördern.

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