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Krieg in der Ukraine
Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.
Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.
Nachrichten zum Ukraine-Krieg
Abmahnmissbrauch: HDE fordert Abschaffung des fliegenden Gerichtsstands
Vor der Beratung im Bundesrat Anfang März zum Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb fordert der Handelsverband Deutschland (HDE) die Abschaffung des fliegenden Gerichtsstands.
Diese Regelung ermöglicht es Abmahn-Anwälten bisher, den Ort des Gerichtes bei Auseinandersetzungen mit dem beschuldigten Händler selbst auszuwählen. „Der Bundesrat sollte der Empfehlung seiner Ausschüsse folgen und die Abschaffung des fliegenden Gerichtsstands unterstützen. Das wäre ein wichtiger Schritt, um den systematischen Missbrauch von Abmahnungen zu erschweren“, so HDE-Experte Peter Schröder. Der fliegende Gerichtsstand erlaube es dem Abmahner beispielsweise, Gerichte auszuwählen, die sich in möglichst weiter räumlicher Entfernung vom Geschäftssitz des Beklagten befinden, um dessen Verteidigung in der Praxis zu erschweren. Oft würden auch Gerichte bevorzugt, die der eigenen Rechtsauffassung traditionell nahe stehen oder zur Festsetzung hoher Streitwerte tendieren. Wettbewerbsrechtliche Klagen sollten deshalb in Zukunft grundsätzlich am Wohn- und Geschäftssitz des Beklagten erhoben werden müssen.
„Es gibt eine regelrechte Abmahnindustrie, die Abmahnungen ausschließlich mit dem Ziel ausspricht, auf Kosten der Einzelhändler Gebühren zu generieren“, so Schröder weiter. Der Abmahnmissbrauch treffe vor allem Unternehmen kleiner und mittlerer Größe im Online- und Multi-Channel-Handel. Die in der letzten Legislaturperiode mit dem Gesetz zur Bekämpfung unseriöser Geschäftspraktiken vom Deutschen Bundestag beschlossenen Neuregelungen seien allein noch nicht ausreichend, um dem praktizierten Rechtsmissbrauch wirksam Einhalt zu gebieten. (HDE)

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