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Betrugsanrufe: Vorsicht vor falschen Kammer-Angestellten
Ein Zierpflanzenproduzent aus Wiesmoor im Kreis Aurich geriet kürzlich ins Visier mutmaßlicher Betrüger. Eine Mitarbeiterin des Betriebe wurde von einer Handynummer aus angerufen. Am anderen Ende gab sich eine Frau als Mitarbeiterin der Landwirtschaftskammer Hannover aus. Die Person wollte die Azubi-Zahlen von 2022 und 2023 erfahren. Als Grund führte die Anruferin eine angebliche Erhebung an, die von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen zur Anerkennung des Berufsstandes ausländischer Fachkräfte durchgeführt werden würde. Des Weiteren fragte die Person nach Namen und Dienstalter der Ausbilder im Betrieb, woraufhin die Mitarbeiterin skeptisch wurde. Sie signalisierte der Anruferin Interesse an den Ergebnissen der Erhebung, notierte die Telefonnummer und fragte die Anruferin nach ihrem Namen.
Nach dem Telefonat nahm die Mitarbeiterin des Gartenbaubetriebes Kontakt mit der Landwirtschaftskammer in Rostrup auf. Dort teilte man ihr mit, dass keine Frau mit dem genannten Namen für die Kammer tätig sei und auch die Rufnummer war dort unbekannt. Außerdem stellte die Landwirtschaftskammer klar, dass zur Zeit weder von der Kammer als auch in ihrem Auftrag keine Erhebung zum Thema Fachkräftemangel durchgeführt wird.
In der jüngeren Vergangenheit kam es zu einem ähnlichen Fall von Identitätsdiebstahl, wie das Magazin „Wochenblatt für Landwirtschaft und Landleben“ berichtete. In diesem konkreten Fall fordert eine unbekannte Person, die sich als Mitarbeiter der Landwirtschaftskammer NRW ausgab, einen landwirtschaftlichen Betrieb auf Kontodaten zu nennen, um eines kostenpflichtigen Listings „Anerkannter Ausbildungsbetriebe in der Landwirtschaft“ zu entsprechen.
Insbesondere Kontodaten werden von den Landwirtschaftskammer nicht telefonisch erfragt. Daten zu Mitarbeitern eines registrierten Ausbildungsbetriebes liegen der Kammer ohnehin vor und müssen auch nicht von externen Stellen in Erfahrung gebracht werden. In jedem Fall sollten sich Betriebe umgehend mit ihrem Berater oder ihrer Beraterin der zuständigen Landwirtschaftskammer in Verbindung setzen und Anzeige bei der örtlichen Polizei-Dienststelle stellen.
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