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BVL: Teilwiderruf der Zulassung des Pflanzenschutzmittels Teldor
Diese Anwendung ist nicht mehr zulässig. Andere Anwendungen des Pflanzenschutzmittels bleiben von der Entscheidung unberührt.
Der Teilwiderruf der Anwendung gilt auch für die entsprechende Anwendung der zugehörigen Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels.

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