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WLV: Guter Kompromiss mit Ruhrgas
Entschädigung für Telekommunikationskabel auf der Gas-Trasse Werne-Wardenburg. Empfehlung an Grundeigentümer zum Abschluss.Münster - Als Entschädigung für ein Telekommunikationskabel hat der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband (WLV) einen Preis von 1,79 Euro (3,50 DM)/lfd. m Kabel mit der Ruhrgas für die Grundeigentümer auf der Gas-Trasse Werne-Wardenburg ausgehandelt.
Damit sei ein "guter Kompromiss" erzielt worden, so Hubertus Schmitte, Leiter der WLV-Rechtsabteilung, auch wenn das Ergebnis weit unter den Preisen für rechtlich nicht gesicherte Trassen zurückbleibt. Vor dem Hintergrund der gefestigten Rechtsprechung sei jedoch ein höherer Preis nicht zu erzielen gewesen. Der WLV empfehle daher den Grundeigentümern den Abschluss. Die betroffenen Landwirte würden nunmehr von Ruhrgas angeschrieben und der Entschädigungsbetrag angeboten.
Im Jahre 1995 hatte das Unternehmen die Gas-Trasse zusammen mit einer Telekommunikationsleitung verlegt, die Leitung jedoch lediglich für interne Kommunikation genutzt. Im Jahre 1996 dann begann das Unternehmen, die Leitung auch für öffentliche Telekommunikation zu vermieten. Forderungen der Grundeigentümer nach einer Entschädigung hierfür waren immer zurückgewiesen worden. Erst als am 7. Juli 2000 der Bundesgerichtshof entschied, dass für die Umnutzung von Telekommunikationsleitungen eine Entschädigung zu zahlen ist, zeigte sich das Unternehmen gesprächsbereit. Jedoch konnte in folgenden Gesprächen mit dem WLV über die Höhe der Entschädigung keine Einigung gefunden werden. Nachdem das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. in dem konkreten Fall, den auch der Bundesgerichtshof zuvor entschieden hatte, auf eine Entschädigung von 1,28 Euro (2,50 DM)/lfd. m entschied, bot die Ruhrgas den Grundeigentümern denselben Betrag an, der nach Auffassung des WLV absolut unzureichend war. (WLV)
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Entschädigung für Telekommunikationskabel auf der Gas-Trasse Werne-Wardenburg. Empfehlung an Grundeigentümer zum Abschluss.Münster - Als Entschädigung für ein Telekommunikationskabel hat der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband (WLV) einen Preis von 1,79 Euro (3,50 DM)/lfd. m Kabel mit der Ruhrgas für die Grundeigentümer auf der Gas-Trasse Werne-Wardenburg ausgehandelt.
Damit sei ein "guter Kompromiss" erzielt worden, so Hubertus Schmitte, Leiter der WLV-Rechtsabteilung, auch wenn das Ergebnis weit unter den Preisen für rechtlich nicht gesicherte Trassen zurückbleibt. Vor dem Hintergrund der gefestigten Rechtsprechung sei jedoch ein höherer Preis nicht zu erzielen gewesen. Der WLV empfehle daher den Grundeigentümern den Abschluss. Die betroffenen Landwirte würden nunmehr von Ruhrgas angeschrieben und der Entschädigungsbetrag angeboten.
Im Jahre 1995 hatte das Unternehmen die Gas-Trasse zusammen mit einer Telekommunikationsleitung verlegt, die Leitung jedoch lediglich für interne Kommunikation genutzt. Im Jahre 1996 dann begann das Unternehmen, die Leitung auch für öffentliche Telekommunikation zu vermieten. Forderungen der Grundeigentümer nach einer Entschädigung hierfür waren immer zurückgewiesen worden. Erst als am 7. Juli 2000 der Bundesgerichtshof entschied, dass für die Umnutzung von Telekommunikationsleitungen eine Entschädigung zu zahlen ist, zeigte sich das Unternehmen gesprächsbereit. Jedoch konnte in folgenden Gesprächen mit dem WLV über die Höhe der Entschädigung keine Einigung gefunden werden. Nachdem das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. in dem konkreten Fall, den auch der Bundesgerichtshof zuvor entschieden hatte, auf eine Entschädigung von 1,28 Euro (2,50 DM)/lfd. m entschied, bot die Ruhrgas den Grundeigentümern denselben Betrag an, der nach Auffassung des WLV absolut unzureichend war. (WLV)
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Damit sei ein "guter Kompromiss" erzielt worden, so Hubertus Schmitte, Leiter der WLV-Rechtsabteilung, auch wenn das Ergebnis weit unter den Preisen für rechtlich nicht gesicherte Trassen zurückbleibt. Vor dem Hintergrund der gefestigten Rechtsprechung sei jedoch ein höherer Preis nicht zu erzielen gewesen. Der WLV empfehle daher den Grundeigentümern den Abschluss. Die betroffenen Landwirte würden nunmehr von Ruhrgas angeschrieben und der Entschädigungsbetrag angeboten.
Im Jahre 1995 hatte das Unternehmen die Gas-Trasse zusammen mit einer Telekommunikationsleitung verlegt, die Leitung jedoch lediglich für interne Kommunikation genutzt. Im Jahre 1996 dann begann das Unternehmen, die Leitung auch für öffentliche Telekommunikation zu vermieten. Forderungen der Grundeigentümer nach einer Entschädigung hierfür waren immer zurückgewiesen worden. Erst als am 7. Juli 2000 der Bundesgerichtshof entschied, dass für die Umnutzung von Telekommunikationsleitungen eine Entschädigung zu zahlen ist, zeigte sich das Unternehmen gesprächsbereit. Jedoch konnte in folgenden Gesprächen mit dem WLV über die Höhe der Entschädigung keine Einigung gefunden werden. Nachdem das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. in dem konkreten Fall, den auch der Bundesgerichtshof zuvor entschieden hatte, auf eine Entschädigung von 1,28 Euro (2,50 DM)/lfd. m entschied, bot die Ruhrgas den Grundeigentümern denselben Betrag an, der nach Auffassung des WLV absolut unzureichend war. (WLV)
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