LWK Niedersachsen: Vermarktungsnormen sicher anwenden

Landwirtschaftskammer Niedersachsen vermittelt in neuem Seminar-Format praxisnahes Wissen für Berufseinsteiger/-innen und Profis.

Die neuen gesetzlichen Vermarktungsnormen für frisches Obst und Gemüse stehen am 8. und 9. Oktober im Mittelpunkt eines innovativen Seminar-Formats der Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Bild: GABOT.

Die neuen gesetzlichen Vermarktungsnormen für frisches Obst und Gemüse stehen im Mittelpunkt eines innovativen Seminar-Formats der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK): Am Mittwoch und Donnerstag, 8. und 9. Oktober 2025, geht es in Hannover-Ahlem insbesondere um Kernobst wie Äpfel und Birnen sowie um Wintergemüse wie Möhren, Wurzel- und Knollengemüse, Kopfkohl und Speisezwiebeln.

Das Seminar richtet sich an Berufseinsteiger/-innen und erfahrene Fachkräfte aus den Bereichen Qualitätskontrolle, Einkauf, Verkauf, Qualitätsmanagement sowie Filial- und Teamleitung, die ihre Kenntnisse auffrischen und vertiefen möchten. 

„Die Teilnehmenden erhalten eine fundierte Einführung in die Struktur und die Inhalte der Vermarktungsnormen und lernen, wie diese in der Praxis angewendet werden", erläutert Melanie Seehausen, bei der LWK Leiterin des Sachgebiets Produktqualität im Gartenbau und Organisatorin des Seminars. „In Gruppenarbeitsphasen und praktischen Übungen werden Warenproben nach den aktuellen Normen beurteilt." Der Austausch mit erfahrenen Referentinnen und Referenten sowie anderen Teilnehmenden biete wertvolle Einblicke in die berufliche Praxis.

Hintergrund

Zum 1. Januar 2025 sind neue EU-Verordnungen in Kraft getreten, die die bisherigen Regelungen zur Vermarktung von frischem Obst und Gemüse ablösen. Ziel der neuen Normen ist es, die Qualität und Sicherheit von Lebensmitteln zu gewährleisten, den Verbraucherschutz zu stärken und den Handel zu erleichtern.

Jeder, der frisches Obst und Gemüse, das den gesetzlichen Vermarktungsnormen unterliegt, feilhält, anbietet, vermarktet oder sonst in den Verkehr bringt ist dafür verantwortlich, dass die Ware die Anforderungen der Vermarktungsnormen erfüllt.

Für die elf marktstärksten Obst- und Gemüsearten gelten spezifische Anforderungen, die in den sogenannten Speziellen Vermarktungsnormen für diese Produkte festgelegt sind. Zu diesen Obst- und Gemüsearten zählen: Äpfel, Bananen (grün und ungereift), Birnen, Erdbeeren, Gemüsepaprika, Kiwis, Pfirsiche und Nektarinen, Salate (krause Endivie und Eskariol), Tafeltrauben, Tomaten, Zitrusfrüchte.

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LWK Niedersachsen: Vermarktungsnormen sicher anwenden

Landwirtschaftskammer Niedersachsen vermittelt in neuem Seminar-Format praxisnahes Wissen für Berufseinsteiger/-innen und Profis.

Die neuen gesetzlichen Vermarktungsnormen für frisches Obst und Gemüse stehen am 8. und 9. Oktober im Mittelpunkt eines innovativen Seminar-Formats der Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Bild: GABOT.

Die neuen gesetzlichen Vermarktungsnormen für frisches Obst und Gemüse stehen im Mittelpunkt eines innovativen Seminar-Formats der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK): Am Mittwoch und Donnerstag, 8. und 9. Oktober 2025, geht es in Hannover-Ahlem insbesondere um Kernobst wie Äpfel und Birnen sowie um Wintergemüse wie Möhren, Wurzel- und Knollengemüse, Kopfkohl und Speisezwiebeln.

Das Seminar richtet sich an Berufseinsteiger/-innen und erfahrene Fachkräfte aus den Bereichen Qualitätskontrolle, Einkauf, Verkauf, Qualitätsmanagement sowie Filial- und Teamleitung, die ihre Kenntnisse auffrischen und vertiefen möchten. 

„Die Teilnehmenden erhalten eine fundierte Einführung in die Struktur und die Inhalte der Vermarktungsnormen und lernen, wie diese in der Praxis angewendet werden", erläutert Melanie Seehausen, bei der LWK Leiterin des Sachgebiets Produktqualität im Gartenbau und Organisatorin des Seminars. „In Gruppenarbeitsphasen und praktischen Übungen werden Warenproben nach den aktuellen Normen beurteilt." Der Austausch mit erfahrenen Referentinnen und Referenten sowie anderen Teilnehmenden biete wertvolle Einblicke in die berufliche Praxis.

Hintergrund

Zum 1. Januar 2025 sind neue EU-Verordnungen in Kraft getreten, die die bisherigen Regelungen zur Vermarktung von frischem Obst und Gemüse ablösen. Ziel der neuen Normen ist es, die Qualität und Sicherheit von Lebensmitteln zu gewährleisten, den Verbraucherschutz zu stärken und den Handel zu erleichtern.

Jeder, der frisches Obst und Gemüse, das den gesetzlichen Vermarktungsnormen unterliegt, feilhält, anbietet, vermarktet oder sonst in den Verkehr bringt ist dafür verantwortlich, dass die Ware die Anforderungen der Vermarktungsnormen erfüllt.

Für die elf marktstärksten Obst- und Gemüsearten gelten spezifische Anforderungen, die in den sogenannten Speziellen Vermarktungsnormen für diese Produkte festgelegt sind. Zu diesen Obst- und Gemüsearten zählen: Äpfel, Bananen (grün und ungereift), Birnen, Erdbeeren, Gemüsepaprika, Kiwis, Pfirsiche und Nektarinen, Salate (krause Endivie und Eskariol), Tafeltrauben, Tomaten, Zitrusfrüchte.

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Die neuen gesetzlichen Vermarktungsnormen für frisches Obst und Gemüse stehen am 8. und 9. Oktober im Mittelpunkt eines innovativen Seminar-Formats der Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Bild: GABOT.

Die neuen gesetzlichen Vermarktungsnormen für frisches Obst und Gemüse stehen im Mittelpunkt eines innovativen Seminar-Formats der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK): Am Mittwoch und Donnerstag, 8. und 9. Oktober 2025, geht es in Hannover-Ahlem insbesondere um Kernobst wie Äpfel und Birnen sowie um Wintergemüse wie Möhren, Wurzel- und Knollengemüse, Kopfkohl und Speisezwiebeln.

Das Seminar richtet sich an Berufseinsteiger/-innen und erfahrene Fachkräfte aus den Bereichen Qualitätskontrolle, Einkauf, Verkauf, Qualitätsmanagement sowie Filial- und Teamleitung, die ihre Kenntnisse auffrischen und vertiefen möchten. 

„Die Teilnehmenden erhalten eine fundierte Einführung in die Struktur und die Inhalte der Vermarktungsnormen und lernen, wie diese in der Praxis angewendet werden", erläutert Melanie Seehausen, bei der LWK Leiterin des Sachgebiets Produktqualität im Gartenbau und Organisatorin des Seminars. „In Gruppenarbeitsphasen und praktischen Übungen werden Warenproben nach den aktuellen Normen beurteilt." Der Austausch mit erfahrenen Referentinnen und Referenten sowie anderen Teilnehmenden biete wertvolle Einblicke in die berufliche Praxis.

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Zum 1. Januar 2025 sind neue EU-Verordnungen in Kraft getreten, die die bisherigen Regelungen zur Vermarktung von frischem Obst und Gemüse ablösen. Ziel der neuen Normen ist es, die Qualität und Sicherheit von Lebensmitteln zu gewährleisten, den Verbraucherschutz zu stärken und den Handel zu erleichtern.

Jeder, der frisches Obst und Gemüse, das den gesetzlichen Vermarktungsnormen unterliegt, feilhält, anbietet, vermarktet oder sonst in den Verkehr bringt ist dafür verantwortlich, dass die Ware die Anforderungen der Vermarktungsnormen erfüllt.

Für die elf marktstärksten Obst- und Gemüsearten gelten spezifische Anforderungen, die in den sogenannten Speziellen Vermarktungsnormen für diese Produkte festgelegt sind. Zu diesen Obst- und Gemüsearten zählen: Äpfel, Bananen (grün und ungereift), Birnen, Erdbeeren, Gemüsepaprika, Kiwis, Pfirsiche und Nektarinen, Salate (krause Endivie und Eskariol), Tafeltrauben, Tomaten, Zitrusfrüchte.

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