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Grabplatten erlaubt
Eine Kommune darf nicht pauschal liegende Steinplatten auf Gräbern verbieten. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Lüneburg (AZ: 5 A 24/03) hervor. Die Richter gaben einem Mann aus Winsen/Luhe (Kreis Harburg) recht, der eine 80 mal 180 Zentimeter große Granitplatte auf das Grab seiner Frau legen lassen wollte.
Die Stadt Winsen müsse nun ihre Friedhofssatzung ändern oder könne das Urteil anfechten, heißt es weiter. Richter Hennig von Alten sagte in der Urteilsbegründung, dass irgendwo noch das verwirklicht werden müsse, was die Bürger wollten. (hr)
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Eine Kommune darf nicht pauschal liegende Steinplatten auf Gräbern verbieten. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Lüneburg (AZ: 5 A 24/03) hervor. Die Richter gaben einem Mann aus Winsen/Luhe (Kreis Harburg) recht, der eine 80 mal 180 Zentimeter große Granitplatte auf das Grab seiner Frau legen lassen wollte.
Die Stadt Winsen müsse nun ihre Friedhofssatzung ändern oder könne das Urteil anfechten, heißt es weiter. Richter Hennig von Alten sagte in der Urteilsbegründung, dass irgendwo noch das verwirklicht werden müsse, was die Bürger wollten. (hr)
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Eine Kommune darf nicht pauschal liegende Steinplatten auf Gräbern verbieten. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Lüneburg (AZ: 5 A 24/03) hervor. Die Richter gaben einem Mann aus Winsen/Luhe (Kreis Harburg) recht, der eine 80 mal 180 Zentimeter große Granitplatte auf das Grab seiner Frau legen lassen wollte.
Die Stadt Winsen müsse nun ihre Friedhofssatzung ändern oder könne das Urteil anfechten, heißt es weiter. Richter Hennig von Alten sagte in der Urteilsbegründung, dass irgendwo noch das verwirklicht werden müsse, was die Bürger wollten. (hr)
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