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Schweiz: Maßnahmen zur Reduktion von Umweltrisiken durch Pflanzenschutzmittel
Pflanzenschutzmittel (PSM) bilden einen wichtigen Baustein beim Schutz von Kulturpflanzen vor Krankheiten und Schädlingen. Ihre Wirkung erstreckt sich jedoch auch auf Nichtzielorganismen. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat neue Massnahmen zur Reduktion der Risiken bei der PSM-Anwendung und zum erhöhten Schutz der Oberflächengewässer und Biotope bestimmt.
Laut Schätzungen würden ohne Schutz der Kulturpflanzen vor Schaderregern die weltweiten Erträge zwischen 30% bis 40% tiefer ausfallen. Für eine gesicherte Nahrungsmittelproduktion müssen deshalb die landwirtschaftlichen Kulturen geschützt werden. Da vorbeugende Pflanzenschutzmaßnahmen wie der Anbau von resistenten Sorten oder eine weite Fruchtfolge und auch direkte Maßnahmen wie die mechanische Unkrautbekämpfung oder die Verwirrungstechnik mittels Sexualpheromonen vielmals nicht ausreichen, ist es notwendig, PSM einzusetzen.
Risikoreduktion durch Anwendungseinschränkungen
PSM werden im Rahmen des Schweizer Zulassungsverfahrens nach international anerkannten Richtlinien unter Berücksichtigung des aktuellen Wissensstandes eingehend geprüft. Ein PSM darf also nur dann zugelassen werden, wenn bei korrekter Anwendung keine unannehmbaren Risiken für Mensch, Tier und Umwelt zu erwarten sind. Sollte aufgrund der Beurteilung eine Risikoreduktion nötig sein, so werden entsprechende Anwendungsvorschriften verfügt, um das Risiko auf ein akzeptables Maß zu reduzieren. Wenn dies nicht möglich ist, wird das PSM nicht zugelassen.
Neue technische Maßnahmen zur Reduktion der Risiken
Um Oberflächengewässer und Biotope effizient zu schützen, werden Sicherheitsabstände in den Anwendungsvorschriften der PSM festgelegt. Diese bewirken jedoch auch, dass der Schutz und der Anbau von Kulturpflanzen auf den betroffenen Flächen ohne flankierende Maßnahmen schwieriger wird. Die Forschungsanstalt Agroscope hat deshalb im Auftrag des BLW ein Set an technischen Maßnahmen zur Reduktion der Abdrift und der Abschwemmung zusammengestellt. Bei der Abdrift geht es um die im Luftraum über die behandelte Parzelle hinaus verfrachteten PSM-Tröpfchen, bei der Abschwemmung (Run-off) um den oberflächlichen Abfluss nach Regenereignissen. Mit jeder der erwähnten Maßnahmen lässt sich das Risiko für wasserlebende bzw. terrestrische Organismen reduzieren.
Die im Rahmen der Schweizer PSM-Zulassung bestehenden Weisungen zur Reduktion der Risiken bei der PSM-Anwendung wurden überarbeitet und im Bereich der Drift-Risiken gegenüber Oberflächengewässern mit den neuen Maßnahmen ergänzt. Sie decken nun auch die Drift-Risiken gegenüber Biotopen ab. Zu den neuen technischen Maßnahmen im Obstbau gehören u.a. der Einsatz von Antidrift- und Injektordüsen, driftreduzierenden Spritzgeräten oder Driftschutz-Hecken. Mit einer geeigneten Kombination an Einzelmaßnahmen kann der Sicherheitsabstand zu Oberflächengewässern reduziert und gleichzeitig das angestrebte Schutzniveau für die Wasserorganismen beibehalten werden. Der PSM-Anwender erhält eine gewisse Wahlfreiheit und kann aus dem Set an verfügbaren technischen Maßnahmen zur Risikoreduktion jene auswählen, die sich für seine Betriebsverhältnisse am besten eignen.
Die überarbeiteten Weisungen sind seit Ende 2013 in Kraft. Die Einführung zusätzlicher Maßmahmen zur Reduktion der Risiken aufgrund von Abschwemmung ist geplant.
Einbezug neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse
In einem seit 2010 laufenden Programm, der sogenannten „Gezielten Überprüfung", werden die zugelassenen PSM sukzessive neu überprüft. Auf Basis der aktuellsten wissenschaftlichen Erkenntnisse wird abgeklärt, ob neue Anwendungsvorschriften nötig sind. Die Schwerpunkte des Überprüfungsprogramms liegen in den Bereichen Anwender-, Arbeiter-, Verbraucher- und Umweltschutz. Gut 30 Wirkstoffe und über 400 PSM haben das aufwendige Programm seither durchlaufen und gegebenenfalls neue Anwendungsvorschriften erhalten - beispielsweise die Reduktion der Aufwandmenge, die Beschränkung der Anzahl zulässiger Behandlungen, die Vorgabe geeigneter Schutzkleidung für die Anwender oder die Streichung ganzer Indikationen. Besonders häufig wurden Auflagen mit neu einzuhaltenden oder vergrößerten Sicherheitsabständen zu Oberflächengewässern in die PSM-Bewilligungen aufgenommen. Für die kommenden Jahre ist die Überprüfung einer Vielzahl weiterer Wirkstoffe und der zugehörigen PSM-Produkte vorgesehen..
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