Integrierter Pflanzenschutz: Ab 2014 vorgeschrieben

Mit der Novelle des Pflanzenschutzgesetzes dürfte das Umweltbundesamt (UBA) seine relativ starke Stellung bei der Zulassung von Pestiziden in Deutschland behalten.

Mit der Novelle des Pflanzenschutzgesetzes dürfte das Umweltbundesamt (UBA) seine relativ starke Stellung bei der Zulassung von Pestiziden in Deutschland behalten. Das berichtet der "Bauernverband Schleswig-Holstein" auf seiner Internet-Seite. Das gehe aus dem Entwurf zur Neuordnung des Pflanzenschutzrechtes hervor. Geplant sei nach dem derzeitigen Stand der Ressortabstimmung, dass das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) das Einvernehmen des UBA bei der Zulassung von Pestiziden benötige, womit die dem Umweltministerium zugeordnete Behörde über eine Art Vetorecht verfüge. Mit dem Gesetzentwurf, der im Herbst ins parlamentarische Verfahren gehen solle, werde das bereits seit Mitte Juni geltende EU-Pflanzenschutzrecht in Deutschland umgesetzt.

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