Österreich: Energie-Hilfspaket sichert Gemüseversorgung

Ein Energie-Hilfspaket bringt in Wien zusätzliche Unterstützung für Gemüse- und Gartenbaubetriebe mit Glashäusern.

Gemüse- und Gartenbaubetriebe mit Glashäusern erhalten in Wien eine "Außergewöhnliche Anpassungsbeihilfe". Bild: GABOT.

"In diesen Tagen müssen unsere Gärtnerinnen und Gärtner die Entscheidung fällen, ob sie auch in diesem Winter die Wiener Bevölkerung mit ihren frischen Gemüsespezialitäten aus ihren Glashäusern so wie bisher ausreichend versorgen können. Denn die Kosten für die Produktion in der kalten Jahreszeit sind seit dem Ukraine-Krieg und der EU-weiten Inflation förmlich explodiert. Von den Kostensteigerungen betroffen sind sowohl die Wärmeerzeugung als auch die Betriebsmittel. Nun können die Gartenbaubetriebe aufatmen: Zusätzlich zum Versorgungssicherungspaket in der Höhe von 110 Mio. Euro, welches die Bundesregierung als Mittel gegen die Teuerungen für die Landwirtschaft geschnürt hat, gibt es zusätzlich 9 Mio. Euro für Gemüse- und Gartenbaubetriebe mit Glashäusern. Als Landwirtschaftskammer haben wir auf die besonders prekäre Situation unserer Betriebe im Geschützten Anbau aufmerksam gemacht und sind gehört worden. Wir begrüßen diese Entscheidung, sichert sie doch auch in diesem Winter die Gemüseproduktion für die Wiener“, richtet Landwirtschaftskammer (LK) Wien-Präsident Franz Windisch seinen Dank an die Bundesregierung.

Das Paket für den Geschützten Anbau

Es handelt sich dabei um eine Beihilfe der Europäischen Union und kommt österreichweit rund 750 Erzeugern zugute. Die Auszahlung erfolgt bis zum 30. September 2022.

Im Detail sieht das 9 Mio. Euro-Hilfspaket mit der Bezeichnung "Außergewöhnliche Anpassungsbeihilfe" folgendermaßen aus: Antragsberechtigt sind die Kulturarten Obst, Gemüse, Schnittblumen und Zierpflanzen. Für diese Betriebe mit bestehender Agrarmarketingbeitragspflicht und der Erfüllung des Erfordernisses des integrierten Pflanzenschutzes erfolgt die Antragstellung automatisch auf Grundlage des bei der AMA gemeldeten Ausmaßes der Gewächshäuser.

Der Berechnung der Höhe wird ein degressives Modell zugrunde gelegt: Beträgt die Fläche eines Betriebes mehr als 5 ha, werden für die Berechnung der individuellen Beihilfe die ersten 5 ha des Betriebes zur Gänze sowie die Fläche darüber hinaus zu 75% herangezogen. Zusätzlich erhalten die Unterstützung auch Betriebe für Jungpflanzenproduktion, Pilzproduktion, Erzeugung von Microgreens und Algen, jeweils in geschütztem Anbau ab 200 m2 Größe. Für die Bewirtschafter dieser Kulturarten ist eine eigene Antragstellung vorgesehen. Der Antrag muss bis 15. Juli 2022 bei der AMA eingelangt sein.

Hilfe: Unbürokratisch und rasch

"Uns ist wichtig, dass die Gartenbaubetriebe möglichst keinen zusätzlichen Verwaltungsaufwand betreiben müssen, um rasch an die Hilfsmaßnahmen zu kommen", so Windisch. Dies ist mit dem neuen Paket gewährleistet, denn den Versorgungssicherheitsbeitrag ermittelt die AMA automatisch auf Basis der AMA-Marketingbeitragserklärungen der beitragspflichtigen Gartenbaubetriebe. Es wird auch keine zusätzlichen Kontrollen neben den ohnehin bestehenden AMA-Kontrollen dazu geben. Die Auszahlung an die Betriebe wird bis Ende September erfolgen.

Versorgungssicherheit durch Solidarität

"Die Versorgungssicherheit wird jedoch nicht nur durch das Hilfspaket der Bundesregierung gewährleistet, auch die Stadt Wien mit Fernwärme und Wien Energie kann Solidarität beweisen und mit entsprechend gedämpften Kosten für Energie positiv auf die Entwicklung unserer Gartenbaubetriebe einwirken. Zusätzliche Sicherheit können auch die Konsumenten mit ihrer täglichen Kaufentscheidung schaffen. Wer bewusst zu regionalen Produkten der Stadtlandwirtschaft greift, garantiert auf lange Sicht die eigene Versorgungssicherheit. Aus einer solidarischen Handlung wird so eine klassische Win-win-Situation", so Windisch abschließend. (ots)

Neuen Kommentar schreiben

Kommentare (0)

Bisher sind keine Kommentare zu diesem Artikel erstellt worden.