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BVL: Teilwiderruf der Zulassung Delicia Schnecken-Linsen
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat am 25. Januar 2022 die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Delicia Schnecken-Linsen für unten aufgeführte Anwendungen widerrufen. Diese Anwendungen für nicht-berufliche Anwenderinnen und Anwender im Haus- und Kleingarten sind ab sofort nicht mehr zulässig. Andere Anwendungen des Pflanzenschutzmittels bleiben von der Entscheidung unberührt.
| Anwendungs-Nr | Schadorganismus | Kultur | 
|---|---|---|
| 025323-00/00-014 | Garten-Schnirkelschnecke (Cepaea hortensis), Hain-Schnirkelschnecke (Cepaea nemoralis), Östliche Heideschnecke (Xerolentia obvia) | Erdbeere | 
| 025323-00/00-018 | Garten-Schnirkelschnecke (Cepaea hortensis), Hain-Schnirkelschnecke (Cepaea nemoralis), Östliche Heideschnecke (Xerolentia obvia) | Zierpflanzen | 
| 025323-00/00-012 | Nacktschnecken | Erdbeere | 
| 025323-00/00-016 | Nacktschnecken | Zierpflanzen | 
Hintergrund
In Folge der durch Verordnung (EU) 2020/217 geänderten Einstufung und Kennzeichnung des Wirkstoffs Metaldehyd wurde auch die Einstufung und Kennzeichnung des o. g. Mittels geprüft und angepasst. Gemäß der BVL-Veröffentlichung "Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln für nicht-berufliche Anwender und zur Anwendung im Haus-und Kleingartenbereich " vom 1. Februar 2013 werden nur Mittel mit geringem Risiko im Sinne des Artikels 47 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 bzw. solche mit geringer Toxizität zugelassen. Das Mittel ist für Anwendungen im Haus- und Kleingarten nicht mehr geeignet. (BVL)

 
					
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