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Verpackungsrecht: ZVG fordert praktikable Lösungen
Besonders wichtig ist aus Sicht des ZVG, dass Deutschland die bestehenden Spielräume für Ausnahmen bei Verpackungen für empfindliches Obst, Gemüse und Pilze nutzt. Verpackungen erfüllen hier zentrale Funktionen für Frische, Hygiene und Schutz der Ware. Fehlende Ausnahmen würden Lebensmittelverluste erhöhen und heimische Erzeuger im Wettbewerb benachteiligen.
Kritisch bewertet der ZVG zudem den neuen Herstellerbegriff der EU-Verordnung. Künftig sollen nicht mehr die Produzenten der Verpackungen, sondern die Gartenbaubetriebe selbst für Konformitätserklärungen und Kennzeichnungspflichten verantwortlich sein. Damit würden insbesondere kleine und mittlere Unternehmen mit zusätzlicher Bürokratie belastet, obwohl die notwendigen technischen Informationen regelmäßig bei den Verpackungsherstellern liegen.
Ebenso problematisch ist die unterschiedliche Einordnung von Blumentöpfen als Verpackung. Identische Töpfe werden dadurch je nach Verwendungszweck verschieden behandelt. Das schafft Rechtsunsicherheit und verursacht vermeidbaren Verwaltungsaufwand in den Betrieben.
Der Verband appelliert an Bundestag und Bundesrat, das weitere Gesetzgebungsverfahren zu nutzen, um das Verpackungsrecht praxisgerecht und mittelstandsfreundlich auszugestalten und sich in Brüssel für deutliche Nachbesserungen einzusetzen. Der ZVG hat entsprechende Änderungsvorschläge unterbreitet. (ZVG)

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