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Pflanzenschutzgesetz: DRV vermisst Übergangsregelungen
Der Deutsche Raiffeisenverband e.V. (DRV) ist mit dem vorgesehenen Zeitplan zur europäischen Harmonisierung im Pflanzenschutz nicht zufrieden. Er vermisst eine Übergangsregelung für die gegenseitige Anerkennung von bereits zugelassenen Mitteln aus den Nachbarstaaten. Mit dem am 10. November 2011 verabschiedeten Gesetz zur Neuordnung des Pflanzenschutzrechts hat der Deutsche Bundestag zwar die Weichen für die Harmonisierung im Pflanzenschutz innerhalb der Europäischen Union gestellt. Allerdings werden nur solche Zulassungen anerkannt, die seit dem 14. Juni 2011 ausgestellt worden sind. „Wir bedauern das sehr“, sagt dazu Dr. Michael Reininger, Referent für Agrar-Betriebsmittel beim DRV. „Jetzt vergehen Jahre, bis die Vorteile der zonalen Zulassung bei deutschen Landwirten ankommen.“
Auch bei der vorgesehenen Kontrolle der Sachkunde hat sich der DRV ein deutlicheres Signal durch den Bundestag gewünscht. Wenn 2012 die neue Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung kommt, darf der Handel nicht verpflichtet werden, bei jeder Abholung die entsprechende Bescheinigung kontrollieren zu müssen. „Einmal zu Beginn der Saison muss ausreichen“, so Dr. Reininger.
Zufrieden ist der DRV mit den Verschärfungen gegenüber illegalen Machenschaften. „Strafvorschriften schrecken ab“, betont Dr. Reininger, „ebenso der drohende Entzug von erteilten Genehmigungen“. Darüber hinaus hat der Bundestag die Bundesregierung gebeten, bei Bedarf eine Erlaubnispflicht für den Handel mit Pflanzenschutzmittel vorzulegen, so wie es der DRV gefordert hatte. (drv)

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