Onlineshop: Neue Widerrufs-Klausel vorgeschrieben

Unternehmen, die ihre Waren über Webshops, Preislisten im Internet oder per Telefon verkaufen, müssen bis Anfang November neue Widerrufs- und Rückgabebelehrungen verwenden. Hierauf weist der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. (BWV) seine Mitglieder hin.

Unternehmen, die ihre Waren über Webshops, Preislisten im Internet oder per Telefon verkaufen, müssen bis Anfang November neue Widerrufs- und Rückgabebelehrungen verwenden. Hierauf weist der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. (BWV) seine Mitglieder hin. Betroffen hiervon seien neben vielen Winzern häufig auch landwirtschaftliche Direktvermarkter, da immer mehr von ihnen ihre Kunden auch über das Internet erreichen.

Zum 4. August 2011 ist ein neues Gesetz in Kraft getreten, wonach die seit 2010 geltende Version der Wider­rufs­belehrung innerhalb einer Übergangsfrist von drei Monaten angepasst werden muss. Hintergrund ist eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 3. September 2009, mit dem deutsche Vorschriften über den Wertersatz bereits benutzter und dann zurückgegebener Waren als teilweise europa­rechtswidrig erklärt wurden.

Betroffene Unternehmen sollten die nach den Vorschriften über den so genannten Fernabsatz seit Jahren vorgeschriebene Widerrufsbelehrung daher dringend in den nächsten Wochen anpassen. Unmittelbar nach Ablauf der Übergangsfrist drohen nämlich teure und ärgerliche Abmahnungen wegen wettbewerbs­widrigen Verhaltens.

Achtung: Besonders wichtig ist die recht­zeitige Anpassung für Betriebe, die im Rahmen einer Abmahnung in der Vergangenheit eine strafbewehrte Unterlassungs­erklärung in diesem Bereich unterzeichnet haben!

Bei der Widerrufsbelehrung sollte unbedingt auf das gesetzliche Muster zurückge­griffen werden, um Rechtssicher­heit zu erreichen. Das Muster muss grundsätz­lich ohne jede redaktionelle oder inhaltliche Änderungen übernommen werden. Nur wo der Mustertext Gestaltungshinweise vorsieht, sind gegebe­nen­falls Anpassungen nötig. Eine Aktualisierung sollte durch fachkundige Per­so­nen oder spezialisierte Anwälte vorgenommen werden. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e. V. wird seine Mitglieder über die neue Widerrufsbelehrung informieren.

Ausblick: Um auch künftig das Abmahnrisiko zu reduzieren, ist die Beobachtung der rechtlichen Entwicklungen dringend zu empfehlen. Auf europäischer Ebene kündigen sich infolge der im Juni 2011 verabschiedeten Verbraucherrechte-Richtlinie nämlich für das Jahr 2013 noch einmal neue Vorgaben für deutsche Unternehmen im Bereich des E-Commerce und auch bei den Widerrufsrechten an. (BWV)

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