- Startseite
- Mehr...
- Dossiers
- Heinje-Pflanzentrends
- EU: Rechtliche Vereinfachungen bei der G...
EU: Rechtliche Vereinfachungen bei der GAP-Förderung
Dazu der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied: „Die EU-Abgeordneten haben mit ihrem Votum gezeigt, dass sie die zentralen Anliegen der europäischen und deutschen Landwirte für mehr Bürokratieabbau, Entlastung und Praxistauglichkeit bei der Umsetzung der EU-Agrarförderung unterstützen. Das ist ein wichtiges Signal für einen ebenso zukunfts- wie wettbewerbsfähigen Landwirtschaftsstandort Europa. Jetzt ist die Bundesregierung nachdrücklich aufgefordert, die verbesserten Rahmenbedingungen in Deutschland praxistauglich und uneingeschränkt umzusetzen.“
Rukwied betont, dass die deutschen Bauern stets verantwortungsvoll mit ihren Flächen umgehen, unabhängig von den Vorgaben der GAP. Effektiver Natur- und Artenschutz lasse sich jedoch nur umsetzen, wenn die Betriebe auch wettbewerbsfähig sind und flexibel auf externe Einflüsse reagieren können. Die jetzt in Straßburg beschlossenen Vereinfachungen können laut Rukwied zudem lediglich ein erster Schritt sein: „Wir brauchen sowohl auf europäischer als auch auf nationaler und regionaler Ebene eine wirksame Entbürokratisierungsinitiative für die Land- und Forstwirtschaft. Unsere Betriebe werden aktuell von der Bürokratie erdrückt. Auch nach den Europawahlen 2024 gilt es, neue bürokratische Hürden zu vermeiden und einen aktiven Bürokratieabbau für die GAP nach 2027 konsequent umzusetzen.“ Der Deutsche Bauernverband hat hierzu kürzlich umfangreiche Vorschläge vorgelegt.
Hintergrund
Beim EU-Rechtsrahmen für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) haben Parlament, Rat und Kommission nunmehr einvernehmlich bestimmte Vereinfachungen in der sog. GAP-Strategieplan-Verordnung (Nr. 2115/2021) und der sog. Horizontalen Verordnung (Nr. 2116/2021) beschlossen. Dazu gehören unter anderem die dauerhafte Streichung der verpflichtenden Stilllegung von mindestens 4 Prozent der betrieblichen Ackerfläche (GLÖZ 8), mehr Flexibilität und Praktikabilität beim Fruchtwechsel (GLÖZ 7) und bei der Mindestbodenbedeckung (GLÖZ 6) sowie weniger Kontrollen für kleinere Landwirtschaftsbetriebe.

Kommentare (0)
Bisher sind keine Kommentare zu diesem Artikel erstellt worden.