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Saisonarbeitskräfte: AMK-Beschluss greift zu kurz
„Für die Betriebe steht nicht die Frage im Vordergrund, ob eine kurzfristige Beschäftigung 90 oder 140 Tage dauern darf. Viel wichtiger sind verlässliche Möglichkeiten, die SAK rechtssicher sozialversicherungsfrei zu beschäftigen“, erklärt die stellvertretende ZVG-Generalsekretärin Annette Weißenborn. Die Frage der Nicht- Berufsmäßigkeit der Beschäftigung (sogenannte Regelung für Hausmänner und- frauen) müsse endlich rechtssicher geregelt werden. Das Haftungsrisiko der Betriebe für die kompletten Beträge zur Sozialversicherung sei immens.
Der Mangel an Saisonarbeitskräften verschärft sich seit Jahren. Gleichzeitig scheitern bestehende Vermittlungsabsprachen mit Drittstaaten vielfach an bürokratischen Hürden und mangelnder Praxistauglichkeit. Der ZVG begrüßt daher grundsätzlich die Forderung der Agrarminister nach neuen bilateralen Vermittlungsabsprachen mit weiteren Herkunftsländern. Im Übrigen muss auch die Beschränkung für Arbeitskräfte aus Drittstaaten, dass diese keine Erntetätigkeiten verrichten dürfen, entfallen. Entscheidend sei nun, dass Bund und zuständige Behörden diese Verfahren zügig, verlässlich und betriebsnah ausgestalten. (ZVG)

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