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Baugesetzbuch: ZVG lehnt Teile der Novelle ab
„Durch die Novelle des Baugesetzbuchs dürften keine weiteren Wettbewerbsnachteile für deutsche Gartenbaubetriebe entstehen“.Das machte Karl Zwermann, Präsident des Zentralverbandes Gartenbau (ZVG), am Montag, 8. März, in Berlin im Rahmen einer Anhörung des Ausschusses für Verkehr, Bau und Wohnungswesen des Deutschen Bundestages deutlich. Das Baurecht darf den Kommunen kein einseitiges Rechtsinstrument an die Hand geben, um unerwünschte Neubauten von Gewächshäusern im Außenbereich zu verhindern. Daher lehnt der ZVG gemeinsam mit dem Deutschen Bauernverband (DBV) die in der Novelle vorgesehenen neuen Steuerungsinstrumente „Belastungsgebiete, Vorranggebiete und Eignungsgebiete“ ab.
Der Gartenbau sei ein Teil der Landwirtschaft und auf die Möglichkeit der Nutzung des Außenbereichs angewiesen und sollte daher - ebenso wie die landwirtschaftlichen Bauvorhaben - nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 auf keinen Fall den neuen Steuerungselementen unterliegen, so der ZVG.
Ebenso wie die Vertreter der Landwirtschaft sprach sich auch der Gartenbau gegen die Einführung einer Bausperre für den Flächennutzungsplan sowie gegen ein generelles Rückbaugebot ohne Umnutzungsmöglichkeit für Anlagen im Außenbereich aus. Eine Bausperre alleine verhindere schon dann Investitionen, wenn die Gemeinde beabsichtige zu prüfen, ob sie Belastungs-, Vorrang- oder Eignungsgebiete ausweisen wolle - im schlimmsten Fall auf Jahre. Dies würde dazu führen, dass die Betriebe nicht mehr konkurrenzfähig seien. Auch sei es sinnvoller, bestehende landwirtschaftliche und gartenbauliche Gebäude einer außenbereichsverträglichen Nutzung zuzuführen, bevor man ein generelles Rückbaugebot gesetzlich festschreibt. (ZVG)

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