Rentenbank: Setzt weiter auf ihren "Zinsbonus Klimabilanz"

Seit Oktober 2025 profitieren landwirtschaftliche Betriebe von einem zusätzlichen Zinsbonus, wenn sie bei der Beantragung eines Rentenbank-Darlehens eine Klimabilanz vorlegen.

Gebäude der Landwirtschftlichen Rentenbank. Bild: Rentenbank.

Die Rentenbank finanziert diesen Bonus aus eigenen Mitteln und setzt diese Förderung langfristig fort. Der Zinsbonus ergänzt den „Zuschuss Klimabilanz“, mit dem die Rentenbank seit Juni 2025 die Erstellung einer Klimabilanz mit bis zu 1.000 Euro fördert.

„Laut dem aktuellen Rentenbank-Agrarbarometer erstellen bereits 20% der Betriebe eine Klimabilanz, weitere 10% planen die Erstellung. Das belegt, wie intensiv sich die Betriebe mit dem Thema Klimabilanzierung auseinandersetzen. Klimabilanzen schaffen die nötige Transparenz, an welchen Stellen effizientere und klimafreundlichere Produktionsweisen sowohl zum Klimaschutz als auch zur Reduzierung von Input und Kosten einen Beitrag leisten. Wir freuen uns, dass wir mit unseren Förderangeboten so wirkungsvoll Anreize setzen konnten. Deshalb haben wir entschieden, unseren Zinsbonus auch nach dem 1. Juni in Höhe von 0,15 Prozentpunkten fortzuführen“, so Nikola Steinbock, Sprecherin des Vorstands der Rentenbank.

Der Zinsbonus wird auf die jeweils geltenden Konditionen für Rentenbank-Darlehen angerechnet. Voraussetzung für den Zinsbonus ist, dass bei der Beantragung des Darlehens eine Klimabilanz vorgelegt werden kann. Die Klimabilanz muss mit Hilfe eines Beraters oder in Kooperation mit einem Partner aus der Wertschöpfungskette – zum Beispiel einer Molkerei – erstellt worden sein. Die Bilanzierung eines Teilbetriebs ist ebenfalls möglich. Die Klimabilanz darf bei Beantragung des Darlehens nicht älter als drei Jahre sein.

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Rentenbank: Setzt weiter auf ihren "Zinsbonus Klimabilanz"

Seit Oktober 2025 profitieren landwirtschaftliche Betriebe von einem zusätzlichen Zinsbonus, wenn sie bei der Beantragung eines Rentenbank-Darlehens eine Klimabilanz vorlegen.

Gebäude der Landwirtschftlichen Rentenbank. Bild: Rentenbank.

Die Rentenbank finanziert diesen Bonus aus eigenen Mitteln und setzt diese Förderung langfristig fort. Der Zinsbonus ergänzt den „Zuschuss Klimabilanz“, mit dem die Rentenbank seit Juni 2025 die Erstellung einer Klimabilanz mit bis zu 1.000 Euro fördert.

„Laut dem aktuellen Rentenbank-Agrarbarometer erstellen bereits 20% der Betriebe eine Klimabilanz, weitere 10% planen die Erstellung. Das belegt, wie intensiv sich die Betriebe mit dem Thema Klimabilanzierung auseinandersetzen. Klimabilanzen schaffen die nötige Transparenz, an welchen Stellen effizientere und klimafreundlichere Produktionsweisen sowohl zum Klimaschutz als auch zur Reduzierung von Input und Kosten einen Beitrag leisten. Wir freuen uns, dass wir mit unseren Förderangeboten so wirkungsvoll Anreize setzen konnten. Deshalb haben wir entschieden, unseren Zinsbonus auch nach dem 1. Juni in Höhe von 0,15 Prozentpunkten fortzuführen“, so Nikola Steinbock, Sprecherin des Vorstands der Rentenbank.

Der Zinsbonus wird auf die jeweils geltenden Konditionen für Rentenbank-Darlehen angerechnet. Voraussetzung für den Zinsbonus ist, dass bei der Beantragung des Darlehens eine Klimabilanz vorgelegt werden kann. Die Klimabilanz muss mit Hilfe eines Beraters oder in Kooperation mit einem Partner aus der Wertschöpfungskette – zum Beispiel einer Molkerei – erstellt worden sein. Die Bilanzierung eines Teilbetriebs ist ebenfalls möglich. Die Klimabilanz darf bei Beantragung des Darlehens nicht älter als drei Jahre sein.

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