QS: Notfallzulassung für Movento 100 SC

Auf Grundlage des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eine befristete Notfallzulassung für die Anwendung des Pflanzenschutzmittels Movento 100 SC erteilt.

Notfallzulassung Movento 100 SC an Kernobst. Bild: QS.

Das Insektizid Movento 100 SC (Wirkstoff: Spirotetramat) darf danach über die bestehende Zulassung hinaus gegen die Apfelblutlaus (Eriosoma lanigerum) sowie gegen den Gemeinen Birnenblattsauger (Psylla pyri) bis zum 23. August 2019 angewendet werden. (QS)

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QS: Notfallzulassung für Movento 100 SC

Auf Grundlage des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eine befristete Notfallzulassung für die Anwendung des Pflanzenschutzmittels Movento 100 SC erteilt.

Notfallzulassung Movento 100 SC an Kernobst. Bild: QS.

Das Insektizid Movento 100 SC (Wirkstoff: Spirotetramat) darf danach über die bestehende Zulassung hinaus gegen die Apfelblutlaus (Eriosoma lanigerum) sowie gegen den Gemeinen Birnenblattsauger (Psylla pyri) bis zum 23. August 2019 angewendet werden. (QS)

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