Jetzt bewerben: Innovationspreis des Handels 2017

Mit dem Publikumspreis "Innovationspreis des Handels" zeichnet der Handelsverband Deutschland (HDE) die innovativsten Ansätze im deutschen Einzelhandel des vergangenen Jahres aus.

Mit dem Publikumspreis „Innovationspreis des Handels" zeichnet der Handelsverband Deutschland (HDE) die innovativsten Ansätze im deutschen Einzelhandel des vergangenen Jahres aus. Der Preis wird anlässlich des Deutschen Handelskongresses am 15./16. November 2017 in Berlin verliehen.

Die Jury des Deutschen Handelspreises wählt dabei aus den innovativsten Ansätzen des vergangenen Jahres eine Shortlist aus drei Unternehmen, die im Vorfeld des Deutschen Handelskongresses veröffentlicht wird. Kriterien bei der Auswahl der Shortlist sind unter anderem der Innovationsgrad, die Relevanz für den gesamten Handel, die Zukunftsfähigkeit und der Kundennutzen. Die nominierten Unternehmen erhalten im Rahmen des Deutschen Handelskongresses am 15./16. November 2017 die Möglichkeit, dem Plenum ihr Unternehmen bzw. ihre Innovation vorzustellen. Die Kongressteilnehmer wählen dann mit ihren mobilen Endgeräten per Live-Abstimmung den Gewinner.

Bewerben können sich bis zum 30. September 2017 alle Unternehmen, die in Deutschland Einzelhandel treiben oder handelsnahe Dienstleistungen anbieten. Mehr Informationen und Bewerbung unter www.einzelhandel.de/innovationspreis. (PdH)

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Mit dem Publikumspreis "Innovationspreis des Handels" zeichnet der Handelsverband Deutschland (HDE) die innovativsten Ansätze im deutschen Einzelhandel des vergangenen Jahres aus.

Mit dem Publikumspreis „Innovationspreis des Handels" zeichnet der Handelsverband Deutschland (HDE) die innovativsten Ansätze im deutschen Einzelhandel des vergangenen Jahres aus. Der Preis wird anlässlich des Deutschen Handelskongresses am 15./16. November 2017 in Berlin verliehen.

Die Jury des Deutschen Handelspreises wählt dabei aus den innovativsten Ansätzen des vergangenen Jahres eine Shortlist aus drei Unternehmen, die im Vorfeld des Deutschen Handelskongresses veröffentlicht wird. Kriterien bei der Auswahl der Shortlist sind unter anderem der Innovationsgrad, die Relevanz für den gesamten Handel, die Zukunftsfähigkeit und der Kundennutzen. Die nominierten Unternehmen erhalten im Rahmen des Deutschen Handelskongresses am 15./16. November 2017 die Möglichkeit, dem Plenum ihr Unternehmen bzw. ihre Innovation vorzustellen. Die Kongressteilnehmer wählen dann mit ihren mobilen Endgeräten per Live-Abstimmung den Gewinner.

Bewerben können sich bis zum 30. September 2017 alle Unternehmen, die in Deutschland Einzelhandel treiben oder handelsnahe Dienstleistungen anbieten. Mehr Informationen und Bewerbung unter www.einzelhandel.de/innovationspreis. (PdH)

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