HDE warnt vor Verteuerung des Zahlungsverkehrs

Die neuen Bestimmungen für den bargeldlosen, grenzübergreifenden Zahlungsverkehr begrüßt der deutsche Einzelhandel. Er warnt zugleich aber vor möglichen Kostensteigerungen. Der Rechtsrahmen war jetzt vom ECOFIN-Rat der europäischen Finanzminister verabschiedet worden. „Die neuen Regelungen werden die Transaktionskosten bei grenzüberschreitenden Überweisungen für die Kunden nicht automatisch senken“, sagte Holger Wenzel, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbands des Deutschen Einzelhandels (HDE). Letztlich bleibe es weiterhin im Interesse der Banken, möglichst hohe Gewinne zu machen. „Wir teilen zwar die Hoffnung des Ministerrates auf eine Kostensenkung für Transaktionen. Allerdings muss sich erst zeigen, ob die künftig angebotenen Bankprodukte tatsächlich billiger werden. Bisher liegen keine neuen Preise vor.“

 

Außerdem bedeute eine Kosteneinsparung in Gesamteuropa nicht automatisch, dass die Kosten für jedes einzelne Land günstiger würden. Daher forderte der HDE-Chef, kein Land zu benachteiligen; es dürfe keine Verlierer geben. „Gerade in Deutschland haben wir sehr effiziente und kostengünstige Zahlungsmittel wie beispielsweise das elektronische Lastschriftverfahren (EC-Karte plus Unterschrift). Dessen Fortbestand ist in einem einheitlichen Zahlungsraum gefährdet. Es besteht die Gefahr, dass Deutschland insgesamt zu den Verlierern gehören könnte“, so Wenzel weiter. Das Zahlungsverfahren mit EC-Karte und Unterschrift sei in Europa nicht bekannt und werde in den neuen Rahmenbedingungen nicht berücksichtigt. Wenzel forderte daher, dass die Banken nicht versuchen, unter dem Deckmantel der Europäisierung teurere Bankprodukte anzubieten und alte Instrumente einzustellen. Neue Angebote müssten sich im Markt gegen die altbekannten Systeme durchsetzen und dürften nicht per Vorschrift unmöglich gemacht werden.

 

Vorteile des neuen Rechtsrahmens zeichnen sich insbesondere für Unternehmen ab, die grenzüberschreitend tätig sind. Der HDE-Hauptgeschäftsführer verwies dabei auf die Möglichkeit, dass künftig europaweit der günstigste Anbieter von Bankprodukten ausgewählt werden könne und für Unternehmen auch das Angebot eigener Bankprodukte wie zum Beispiel Kreditvergabe interessant werden könnte. (PdH)

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Die neuen Bestimmungen für den bargeldlosen, grenzübergreifenden Zahlungsverkehr begrüßt der deutsche Einzelhandel. Er warnt zugleich aber vor möglichen Kostensteigerungen. Der Rechtsrahmen war jetzt vom ECOFIN-Rat der europäischen Finanzminister verabschiedet worden. „Die neuen Regelungen werden die Transaktionskosten bei grenzüberschreitenden Überweisungen für die Kunden nicht automatisch senken“, sagte Holger Wenzel, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbands des Deutschen Einzelhandels (HDE). Letztlich bleibe es weiterhin im Interesse der Banken, möglichst hohe Gewinne zu machen. „Wir teilen zwar die Hoffnung des Ministerrates auf eine Kostensenkung für Transaktionen. Allerdings muss sich erst zeigen, ob die künftig angebotenen Bankprodukte tatsächlich billiger werden. Bisher liegen keine neuen Preise vor.“

 

Außerdem bedeute eine Kosteneinsparung in Gesamteuropa nicht automatisch, dass die Kosten für jedes einzelne Land günstiger würden. Daher forderte der HDE-Chef, kein Land zu benachteiligen; es dürfe keine Verlierer geben. „Gerade in Deutschland haben wir sehr effiziente und kostengünstige Zahlungsmittel wie beispielsweise das elektronische Lastschriftverfahren (EC-Karte plus Unterschrift). Dessen Fortbestand ist in einem einheitlichen Zahlungsraum gefährdet. Es besteht die Gefahr, dass Deutschland insgesamt zu den Verlierern gehören könnte“, so Wenzel weiter. Das Zahlungsverfahren mit EC-Karte und Unterschrift sei in Europa nicht bekannt und werde in den neuen Rahmenbedingungen nicht berücksichtigt. Wenzel forderte daher, dass die Banken nicht versuchen, unter dem Deckmantel der Europäisierung teurere Bankprodukte anzubieten und alte Instrumente einzustellen. Neue Angebote müssten sich im Markt gegen die altbekannten Systeme durchsetzen und dürften nicht per Vorschrift unmöglich gemacht werden.

 

Vorteile des neuen Rechtsrahmens zeichnen sich insbesondere für Unternehmen ab, die grenzüberschreitend tätig sind. Der HDE-Hauptgeschäftsführer verwies dabei auf die Möglichkeit, dass künftig europaweit der günstigste Anbieter von Bankprodukten ausgewählt werden könne und für Unternehmen auch das Angebot eigener Bankprodukte wie zum Beispiel Kreditvergabe interessant werden könnte. (PdH)

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