Pflanzenschutzgesetz: Neuordnung veröffentlicht

Das Gesetz zur Neuordnung des Pflanzenschutzrechtes (PflSchG) ist veröffentlicht und in Kraft gesetzt. Mit dem Gesetz wird das Europäische Pflanzenschutzpaket in nationales Recht überführt.

Das Gesetz zur Neuordnung des Pflanzenschutzrechtes (PflSchG) ist veröffentlicht und in Kraft gesetzt. Mit dem Gesetz wird das Europäische Pflanzenschutzpaket in nationales Recht überführt. Erstmals sieht das Pflanzenschutzgesetz Strafvorschriften bei groben Verstößen vor.

Die Neuordnung bezieht sich auf die Bereiche Zulassung, Handel und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sowie die Überwachung durch die Behörden. Während im Bereich der Verfügbarkeit von Pflanzenschutzmitteln die Möglichkeit der Lückenindikation (alt:"§ 18a"), der Einzelfallgenehmigungen (alt:"§ 18b") und die Erteilung von Genehmigungen bei Gefahr im Verzuge (alt:"§ 11.2") in der Sache erhalten bleiben, kommt es zu Veränderungen im Bereich der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln.

Eine der wesentlichen Neuerungen betrifft den Sachkundenachweis. Dieser muss regelmäßig verlängert werden (Weiterbildungsveranstaltungen) und kann bei groben Verstoß entzogen werden. Straf- und Bußgeldtatbestände bei groben Verstößen, die mit Bußgeld, dem Entzug von erteilten Genehmigungen und sogar zu Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahre reichen wurden erheblich ausgeweitet. (Quelle: QS)

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