- Startseite
- Mehr...
- Dossiers
- Grazeasy
- Land fördert Vereine beim Sportplatzbau
Land fördert Vereine beim Sportplatzbau
Wenn Sportvereine in Nordrhein-Westfalen in Eigenregie Sportanlagen bauen und unterhalten, dürfen sie mit einer Förderung durch das NRW-Innenministerium rechnen. Dies machte Staatssekretär Manfred Palmen auf der Landesgartenschau Rietberg deutlich.
Wie Palmen erläuterte, soll diese Förderung dazu beitragen, bürgerschaftliche Eigeninitiativen zu stärken. Ferner stellte er heraus, dass besonders im Sportplatzbau eine fachgerechte Erstellung und Pflege der Anlagen notwendig ist.
Im Rahmen einer Baumpflanzung ging Palmen im politischen Meinungsausstausch mit Dr. Karl Schürmann, Geschäftsführer des Verbandes Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau NRW, auf den Wettbewerbsdruck ein, den Landschaftsgärtner durch Einrichtungen des so genannten zweiten Arbeitsmarktes erfahren. Palmen stellte dabei klar: „Steuern zahlende private Unternehmen müssen geschützt werden vor einem Wettbewerb durch Einrichtungen, die durch Steuermittel finanziert werden.“
Laut Palmen dürfen Städte und Gemeinden im Rahmen des Paragrafen 107 der NRW-Gemeindeordnung nur zur „Daseinsvorsorge“ in Wirtschaftsbereichen aktiv werden, in denen keine privaten Unternehmen die erforderlichen Leistungen erbringen können. Der Staatssekretär schloss dabei nicht aus, dass in einigen Kommunen übers Ziel hinausgeschossen wird.
Palmens Ausführungen zufolge wird seitens des Innenministerium versucht, umfassendere Einblicke in die Aktivitäten der Kommunen zu bekommen, die für private Unternehmen einen zusätzlichen Wettbewerbsdruck bedeuten. Wie seinen Worten zu entnehmen war, zeigen sich die Kommunen allerdings sehr zurückhaltend, wenn sie Informationen über solche Aktivitäten auf den üblichen behördlichen Meldeweg nach Düsseldorf bringen sollen. Für Dr. Schürmann Grund genug für die Schlussfolgerung: „Viele Einrichtungen und Maßnahmen der Kommunen zur angeblichen Förderung von Qualifizierung und Beschäftigung sind offensichtlich rechtlich derart bedenklich, dass sie von der obersten Verwaltungsebene nicht genehmigt würden.“ (pcw)

Kommentare (0)
Bisher sind keine Kommentare zu diesem Artikel erstellt worden.