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IBMA: Will grüne Agrarwende unterstützen
Fokus auf Entwicklung alternative Technologien und Strategien setzen
Wir wünschen uns konkrete positive Ziele und einen Konsens (ähnlich wie im Zukunftskommission Landwirtschaft). Es reicht nicht, den Verzicht auf chemisch-synthetischen Pflanzenschutz zu fördern, diese Maßnahme reduziert die Ernte und fördert keine Innovationen. Vielmehr sind chemisch-synthetische Maßnahmen - wo immer möglich - durch biologische Bekämpfungsmaßnahmen zu ersetzen. Entsprechend soll auch der Einsatz biologischer Pflanzenschutzmittel in Trinkwasserschutzgebieten erlaubt werden, weil sich biologische Mittel rasch zersetzen und nicht akkumulieren. Generell sollte die Anwendung von biologischen Mitteln getrennt von chemisch-synthetischen erfasst werden. Und zwar auch nicht nach Aufwandmenge, sondern nach Anwendungsfläche. Neue biologische Mittel sollten die Landwirte so rasch wie möglich erreichen, wenn nötig auch als Notfallzulassungen.
Forschung und Praxistransfer fördern
Die Forschung und Entwicklung biologischer Wirkstoffe sind von hoher Bedeutung für die stark von KMUs getragenen Pflanzenschutz-Innovationen. Förderperioden über 5 Jahre hinaus und Anschlussförderung sollten gewährleistet werden, um verlässliche Daten für Zulassung und Anwendung zu generieren. IBMA setzt sich deshalb auch dafür ein, dass der Einsatz innovativer biologischer Mittel unter GAP und AKUM explizit gefördert werden. Bio-Pflanzenschutzmittel sollten von möglichen Pestizidsteuern befreit werden, um den Umstieg attraktiver zu machen.
Das Zulassungsverfahren als Innovationshemmer
Während der EU-Markt für Nützlinge in den letzten 3 Jahren um 65% wuchs, würgte das Zulassungsverfahren bei Mikroorganismen, Naturstoffen und Semiochemicals das Wachstum ab, es lagen im gleichen Zeitraum bei 11-20%. Für Nützlinge gibt es vereinfachte, nationale und speziell auf diese Technik angepassten Zulassungsanforderungen. Mikroorganismen und andere biologische Pflanzenschutzmittel sind hingegen im gleichen EU-Zulassungs-System wie chem.-synthetische Mittel. „Es muss aufhören, dass Mikroorganismen, Pheromone und Naturstoffe rechtlich wie chemisch-synthetische Mittel behandelt werden. Es braucht endlich eine eigene rechtsverbindlichen Definition zum Biologischen Pflanzenschutz. Als Transformationstechnologie fördert sein Einsatz den Übergang zu einer nachhaltigen Landwirtschaft. Davon profitiert nicht nur der Naturschutz, sondern auch die Anwendersicherheit. Unsere Mitgliedsbetriebe können die entsprechenden Pflanzenschutz-Lösungen für eine Agrarwende bereitstellen” zeigt sich Brigitte Kranz, GF des IBMA D/A, zuversichtlich.

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