Floristik: Weitere Rahmentarif-Verhandlungen

Am 25. Februar trafen sich die Tarif-Kommissionen des Fachverband Deutscher Floristen e.V./FDF und der IG BAU zu einer dritten Verhandlungsrunde über den Rahmentarif in der Floristik.

Rahmentarifverträge werden zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften geschlossen. Bild: GABOT.

Austragungsort war das Regionalbüro der IG Bauen-Agrar-Umwelt in Dortmund. Die Verhandlung war ein guter und konstruktiver Austausch. Es wurden Positionen und Forderungen deutlich gemacht und Kai Jentsch, Vorsitzender der FDF-Tarifkommission, konnte wichtige Punkte für die Arbeitgeberseite positionieren. Im Unterschied zu den Entgeltverhandlungen geht es im Rahmentarif vorwiegend um Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche, Zuschläge und Kündigungsfristen. Ein wertvolles Instrument für Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen im Rahmentarif der Floristik ist das Arbeitszeitkonto/AKZ. Es schafft Flexibilität für beide Seiten. Diese AZK ermöglichen, dass in saisonalen Peaks wie zu Muttertag oder im Advent vorgearbeitet wird und diese Stunden auf dem Arbeitszeitkonto „geparkt“ werden können. In ruhigen Zeiten können die Arbeitsstunden durch Freizeit abgegolten werden. Gerade in der Floristik-Branche mit ihren überwiegend klein- und mittelständisch aufgestellten Betrieben sind diese Flexibilitäten existentiell. Aber auch für Arbeitnehmer:innen bieten sie viele Vorteile und sind attraktiv, um Beruf und Freizeit individuell anzupassen. Die Weiterführung der Rahmentarif-Verhandlungen sind im April geplant.

Rahmentarifverträge werden zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften geschlossen und gelten in der Regel über mehrere Jahre hinweg. (FDF)

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