DFHV: Aktualisiert seinen Verhaltenskodex

Das Europäische Parlament hat nach jahrelangen Diskussionen den Geltungsbereich der Sorgfaltspflichten-Richtlinie auf Großkonzerne mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von 1,5 Mrd. Euro festgesetzt. Diese Umsatzgrenze gilt auch für Unternehmen aus Drittstaaten und deren Berichtspflicht für Sorgfaltspflichten. In Kraft treten sollen die Regelungen erst 2029.

Der Deutsche Fruchthandelsverband (DFHV) vertritt als nationale Spitzenorganisation der Branche die Interessen von Unternehmen aus allen Handelsbereichen des Obst- und Gemüsesektors.

„Unsere Mitglieder konnten bereits seit 2007 unseren DFHV-Verhaltenskodex zur Berücksichtigung von Sozialstandards anzuwenden“, erklärte DFHV-Geschäftsführer Dr. Andreas Brügger nach Abschluss der Beratungen im Europäischen Parlament. Damals habe noch keine Bundesregierung über ein Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz auch nur nachgedacht. „Die DFHV-Mitglieder hatten mit dem Kodex ein verbindliches Regelwerk in den Händen, das sie in ihren Verträgen mit Lieferanten anwenden konnten,“ so Dr. Andreas Brügger weiter.

Der DFHV hat den Verhaltenskodex in einigen wenigen Punkten aktualisiert und angepasst. Der Kodex enthält die wesentlichen Sorgfaltspflichten aus den Bereichen Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Sozialstandards und Umweltschutz. Für Fruchthandelsunternehmen und deren Lieferanten wird ein kompakter und verständlicher Überblick geboten, wie alle Akteure in einer Lieferkette ihren Verpflichtungen gerecht werden können. Der Verhaltenskodex steht auf der Webseite des DFHV www.dfhv.de zum Download bereit.

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