BVL: Metaldehyd-Wirkstoffe widerrufen

Das BVL widerruft die Zulassung von FRS03006.

Widerruf der Zulassung des Pflanzenschutzmittels FRS03006 mit dem Wirkstoff Metaldehyd. Bild: GABOT.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat zum 23. März 2022 die Zulassung des Pflanzenschutzmittels FRS03006 (Zulassungsnummer 007948-00/00) von Amts wegen widerrufen.

Der Widerruf gilt auch für die Vertriebserweiterung Schneckenkorn Limex (Zulassungsnummer 007948-60/00).

Es gelten keine Abverkaufs- und Aufbrauchfristen.

Hintergrund

In Folge der neuen Einstufung und Kennzeichnung des Wirkstoffes Metaldehyd ist das Mittel für nicht-berufliche Anwendungen im Haus- und Kleingarten nicht mehr geeignet. Gemäß dem Leitliniendokument des BVL für den Haus- und Kleingarten vom 1. Februar 2013 ("Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln für nicht-berufliche Anwender und zur Anwendung im Haus-und Kleingartenbereich") sollen nur Mittel mit geringem Risiko im Sinne des Artikels 47 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 bzw. solche mit geringer Toxizität für die Anwendung durch nicht-berufliche Anwender im Haus- und Kleingarten zugelassen werden. Aus diesem Grund ist die Zulassung zu widerrufen. (BVL)

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