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Bundesrat: Mehrere Gesetzesinitiativen beschlossen
Pflanzengesundheitsgesetz
Das Gesetz dient der Durchführung von EU-Recht. Es werden Regelungen etwa zur Sanktionierung von Verstößen, zur Festlegung der Zuständigkeiten mit Blick auf neue Aufgaben auf Bundes- und Länderebene sowie zur Mitwirkung der Zollbehörden bei phytosanitären Einfuhrkontrollen getroffen.
Änderung Öko-Landbau- und Öko-Kennzeichengesetz
Das Ziel von Bundesministerin Julia Klöckner ist es, den ökologischen Landbau in Deutschland weiter auszubauen: Bis 2030 sollen 20% der Fläche ökologisch bewirtschaftet werden. Mit einer breiten Palette von Förderaktivitäten treibt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft das voran. Mit dem staatlichen Bio-Siegel, das in diesem Jahr sein 20. Jubiläum feiert, bieten wir den Verbraucherinnen und Verbrauchern zudem eine klare und vertrauenswürdige Orientierung.
Mit den gesetzlichen Anpassungen erfolgen nun Änderungen im Hinblick auf die Neufassung unionsrechtlicher Verordnungen. Unter anderem besteht zukünftig eine Ausnahmemöglichkeit von der Zertifizierungspflicht für Verkäufer geringfügiger Mengen. Zudem werden nebenstrafliche Bestimmungen zum Schutz vor Missbrauch der bestehenden Bio-Siegel eingeführt.
Reduktion von Glyphosat (Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung)
Mit der Verordnung setzt Bundesministerin Julia Klöckner die Glyphosat-Minderungsstrategie um. Die Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich und auf Flächen für die Allgemeinheit (etwa Parks) wird verboten, der Einsatz in der Landwirtschaft beschränkt. Er soll nur noch zulässig sein, wenn andere Maßnahmen nicht möglich oder zumutbar sind.
In der Verordnung umgesetzt werden außerdem die Pflanzenschutzmaßnahmen des Aktionsprogramms Insektenschutz (API). Die bereits bestehenden Anwendungsverbote für bestimmte Pflanzenschutzmittel etwa in Nationalparks oder Naturschutzgebieten werden um Herbizide und bestimmte Insektizide erweitert. Beim Ackerbau soll durch freiwillige Maßnahmen eine Reduzierung der Anwendung dieser Pflanzenschutzmittel erreicht werden. Ausgenommen von der Regelung sind der Garten-, der Obst- und Weinbau, die Saatgut- und Pflanzgutvermehrung und der Hopfenanbau. Außerdem wird ein allgemeiner Abstand zu Gewässern für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln festgelegt.
Julia Klöckner: „Mit den ursprünglichen Plänen hätte einzelnen Betrieben gedroht, dass sie bis zu 50% ihrer Fläche aufgeben müssen – das haben wir abgewendet. Wir sind bereits jetzt auf hohe Importe von Obst und Gemüse angewiesen und können es uns nicht leisten, dass Betriebe gezwungen sind, aufzugeben. Mir war wichtig, dass die Regelungen so ausgestaltet sind, dass unsere heimische Landwirtschaft nicht gefährdet ist und wettbewerbsfähig bleibt.“

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