Bundesgesetzblatt: Pflanzenschutzgesetz veröffentlicht

Der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) begrüßt das Gesetz zur Neuordnung des Pflanzenschutzrechtes, das jetzt im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde. Mit dem neuen Pflanzenschutzgesetz wird das 2009 verabschiedete Europäische Pflanzenschutzpaket in nationales Recht überführt.

Der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) begrüßt das Gesetz zur Neuordnung des Pflanzenschutzrechtes, das jetzt im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde. Mit dem neuen Pflanzenschutzgesetz wird das 2009 verabschiedete Europäische Pflanzenschutzpaket in nationales Recht überführt. „Dies ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Rechtssicherheit und europäischer Harmonisierung“, betont Dr. Michael Reininger, Referent für Agrar-Betriebsmittel beim DRV. Erstmals sieht das Pflanzenschutzgesetz Strafvorschriften bei groben Verstößen vor. „Strafvorschriften schrecken ab“, so Dr. Reininger, „ebenso der drohende Entzug von erteilten Genehmigungen“. Durch diese Verschärfungen verliert der deutsche Markt an Attraktivität für den Handel mit illegalen Produkten. 

Innerhalb derselben Klimazone sollen Pflanzenschutzmittelzulassungen zwingend gegenseitig anerkannt werden. Hierfür ist nun der Grundstein gelegt. Der DRV fordert aber auch für Pflanzenschutzmittel, die nach dem alten Regime vor Juni 2011 zugelassen worden sind, eine praktikable Regelung für die Anerkennung der Zulassung. Der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) begrüßt das Gesetz zur Neuordnung des Pflanzenschutzrechtes, das heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde. Mit dem neuen Pflanzenschutzgesetz wird das 2009 verabschiedete Europäische Pflanzenschutzpaket in nationales Recht überführt. „Dies ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Rechtssicherheit und europäischer Harmonisierung“, betont Dr. Michael Reininger, Referent für Agrar-Betriebsmittel beim DRV. Erstmals sieht das Pflanzenschutzgesetz Strafvorschriften bei groben Verstößen vor. „Strafvorschriften schrecken ab“, so Dr. Reininger, „ebenso der drohende Entzug von erteilten Genehmigungen“. Durch diese Verschärfungen verliert der deutsche Markt an Attraktivität für den Handel mit illegalen Produkten. 

Innerhalb derselben Klimazone sollen Pflanzenschutzmittelzulassungen zwingend gegenseitig anerkannt werden. Hierfür ist nun der Grundstein gelegt. Der DRV fordert aber auch für Pflanzenschutzmittel, die nach dem alten Regime vor Juni 2011 zugelassen worden sind, eine praktikable Regelung für die Anerkennung der Zulassung. 

Als unhaltbar bewertet der DRV die chemikalienrechtlichen Abgabebestimmungen. Obwohl immer mehr Produkte mit den seit 2009 verwendbaren GHS-Symbolen gekennzeichnet sind, gibt es weiterhin keine praxistauglichen Abgaberegelungen. Selbst sachkundige, erfahrene Verkäufer können kaum noch nachvollziehen, unter welchen Bedingungen bestimmte Produkte abgegeben werden dürfen. 

Als unhaltbar bewertet der DRV die chemikalienrechtlichen Abgabebestimmungen. Obwohl immer mehr Produkte mit den seit 2009 verwendbaren GHS-Symbolen gekennzeichnet sind, gibt es weiterhin keine praxistauglichen Abgaberegelungen. Selbst sachkundige, erfahrene Verkäufer können kaum noch nachvollziehen, unter welchen Bedingungen bestimmte Produkte abgegeben werden dürfen. (DRV)

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