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Österreich: Glyphosat – so kann es funktionieren
Die aktuelle Diskussion auf EU-Ebene um die Wiederzulassung von Glyphosat verfolgt die Landwirtschaftskammer Oberosterreich mit Sorge. Verständlich ist, dass die Bevölkerung verunsichert ist, denn es wurden bereits viele negative Meldungen verbreitet – vor kurzem hat man sogar in Bier minimale Glyphosatspuren entdeckt. Dass die gemessenen Werte für die Gesundheit keine Auswirkungen haben und dass man täglich – je nach „Belastung“ – 1.000 bis 10.000 Liter Bier konsumieren müsste, um hinsichtlich Glyphosat zu einer Gesundheitsgefährdung zu kommen, sei am Rande erwähnt. Momentan ist die Wiederzulassung auf EU-Ebene blockiert – der ständige wissenschaftliche Ausschuss hat sich zu keiner Mehrheitsmeinung durchringen können.
„Damit wird aber auch klar, wo die Entscheidung pro oder contra Glyphosat fällt: nicht auf österreichischer Ebene, sondern auf Ebene der Europäischen Union. Erst wenn der Wirkstoff auf EU-Ebene erlaubt ist, können die Länder dann Pflanzenschutzmittel zulassen und, wenn notwendig, Anwendungseinschränkungen beschließen“, erläutert ÖR Ing. Franz Reisecker, Präsident der Landwirtschaftskammer OÖ.
Österreich ist in der Umsetzung einen Schritt voraus
Österreich hat einen Weg aufgezeigt, wie ein verantwortungsbewusster Umgang mit glyphosathältigen Produkten funktionieren kann, denn schon im Jahr 2013 wurde die Sikkation – das Abwelken erntereifer Bestände zur Ernteerleichterung – verboten.
Keine Glyphosatrückstände in Oberösterreichs Getreide
Dass dieses Anwendungsverbot auch umgesetzt wird, hat die Landwirtschaftskammer im Zuge eines Glyphosatmonitorings bei Getreide im Jahr 2015 bewiesen. Getreideproben von sehr namhaften Lagerhaltern in Oberösterreich wurden auf Glyphosatrückstände untersucht und in keinem Fall wurde der Stoff nachgewiesen. (10 Proben Weizen, 2 Proben Roggen). Die Untersuchung erfolgte in einem für diese Analytik akkreditierten Labor. Wenn nun Getreide keine Glyphosatrückstände aufweist, dann gibt es auch keine Rückstände im Brot oder Bier aus heimischem Getreide. Das heißt: Das Anwendungsverbot der Sikkation wird eingehalten – es wirkt und schützt den Konsumenten.
Glyphosat für aktiven Boden- und Erosionsschutz
Wo wir aber im Pflanzenbau Glyphosat dringend brauchen und auch verantwortungsbewusst einsetzen ist der vorbeugende Boden- und Erosionsschutz, speziell in erosionsgefährdeten Kulturen wie Zuckerrübe, Sojabohne, Ölkürbis und Mais. Wenn nach der Getreideernte eine Begrünung (Zwischenfrucht) angebaut wird, die dann auch über den Winter stehen bleibt, so bedeutet dies Humusaufbau. Weiters schützen diese Zwischenfrüchte den Boden vor Erosion und es werden Nährstoffe in der obersten Bodenschicht gehalten und gelangen nicht in das Grundwasser. Erfolgt nun im Frühjahr ein Anbau dieser erosionsgefährdeten Kulturen – möglichst bodenschonend und mit wenig bis keiner Bodenbearbeitung, um die Zwischenfruchtreste als Schutz an der Bodenoberfläche zu behalten – muss eine allfällig vorhandene Verunkrautung zuvor chemisch beseitigt werden. Zur Beseitigung werden Produkte mit dem Wirkstoff Glyphosat angewendet. Die folgende Kulturpflanze kommt dabei mit Glyphosat nie in Berührung. Das Produktionssystem des aktiven Bodenschutzes braucht daher einen gewissen Einsatz von Glyphosat. „Dieser verantwortungsbewusste Einsatz von Glyphosat sollte auch weiterhin möglich sein. Ein Verbot wäre auch im Sinne der Ökologie und der Nachhaltigkeit ein echter Rückschritt. Andere EU-Länder können sich an Österreich bezüglich vorsorgendem Glyphosateinsatz ein Beispiel nehmen. Die Landwirtschaftskammer OÖ versteht die Sorge der Konsumenten, dass diese möglichst rückstandsfreie Produkte wollen. Unsere Position ist daher eindeutig: ein klares Verbot der Sikkation, aber ein verantwortungsvoller Umgang für den Boden- und Erosionsschutz“, fasst Reisecker zusammen.
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Die aktuelle Diskussion auf EU-Ebene um die Wiederzulassung von Glyphosat verfolgt die Landwirtschaftskammer Oberosterreich mit Sorge. Verständlich ist, dass die Bevölkerung verunsichert ist, denn es wurden bereits viele negative Meldungen verbreitet – vor kurzem hat man sogar in Bier minimale Glyphosatspuren entdeckt. Dass die gemessenen Werte für die Gesundheit keine Auswirkungen haben und dass man täglich – je nach „Belastung“ – 1.000 bis 10.000 Liter Bier konsumieren müsste, um hinsichtlich Glyphosat zu einer Gesundheitsgefährdung zu kommen, sei am Rande erwähnt. Momentan ist die Wiederzulassung auf EU-Ebene blockiert – der ständige wissenschaftliche Ausschuss hat sich zu keiner Mehrheitsmeinung durchringen können.
„Damit wird aber auch klar, wo die Entscheidung pro oder contra Glyphosat fällt: nicht auf österreichischer Ebene, sondern auf Ebene der Europäischen Union. Erst wenn der Wirkstoff auf EU-Ebene erlaubt ist, können die Länder dann Pflanzenschutzmittel zulassen und, wenn notwendig, Anwendungseinschränkungen beschließen“, erläutert ÖR Ing. Franz Reisecker, Präsident der Landwirtschaftskammer OÖ.
Österreich ist in der Umsetzung einen Schritt voraus
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Keine Glyphosatrückstände in Oberösterreichs Getreide
Dass dieses Anwendungsverbot auch umgesetzt wird, hat die Landwirtschaftskammer im Zuge eines Glyphosatmonitorings bei Getreide im Jahr 2015 bewiesen. Getreideproben von sehr namhaften Lagerhaltern in Oberösterreich wurden auf Glyphosatrückstände untersucht und in keinem Fall wurde der Stoff nachgewiesen. (10 Proben Weizen, 2 Proben Roggen). Die Untersuchung erfolgte in einem für diese Analytik akkreditierten Labor. Wenn nun Getreide keine Glyphosatrückstände aufweist, dann gibt es auch keine Rückstände im Brot oder Bier aus heimischem Getreide. Das heißt: Das Anwendungsverbot der Sikkation wird eingehalten – es wirkt und schützt den Konsumenten.
Glyphosat für aktiven Boden- und Erosionsschutz
Wo wir aber im Pflanzenbau Glyphosat dringend brauchen und auch verantwortungsbewusst einsetzen ist der vorbeugende Boden- und Erosionsschutz, speziell in erosionsgefährdeten Kulturen wie Zuckerrübe, Sojabohne, Ölkürbis und Mais. Wenn nach der Getreideernte eine Begrünung (Zwischenfrucht) angebaut wird, die dann auch über den Winter stehen bleibt, so bedeutet dies Humusaufbau. Weiters schützen diese Zwischenfrüchte den Boden vor Erosion und es werden Nährstoffe in der obersten Bodenschicht gehalten und gelangen nicht in das Grundwasser. Erfolgt nun im Frühjahr ein Anbau dieser erosionsgefährdeten Kulturen – möglichst bodenschonend und mit wenig bis keiner Bodenbearbeitung, um die Zwischenfruchtreste als Schutz an der Bodenoberfläche zu behalten – muss eine allfällig vorhandene Verunkrautung zuvor chemisch beseitigt werden. Zur Beseitigung werden Produkte mit dem Wirkstoff Glyphosat angewendet. Die folgende Kulturpflanze kommt dabei mit Glyphosat nie in Berührung. Das Produktionssystem des aktiven Bodenschutzes braucht daher einen gewissen Einsatz von Glyphosat. „Dieser verantwortungsbewusste Einsatz von Glyphosat sollte auch weiterhin möglich sein. Ein Verbot wäre auch im Sinne der Ökologie und der Nachhaltigkeit ein echter Rückschritt. Andere EU-Länder können sich an Österreich bezüglich vorsorgendem Glyphosateinsatz ein Beispiel nehmen. Die Landwirtschaftskammer OÖ versteht die Sorge der Konsumenten, dass diese möglichst rückstandsfreie Produkte wollen. Unsere Position ist daher eindeutig: ein klares Verbot der Sikkation, aber ein verantwortungsvoller Umgang für den Boden- und Erosionsschutz“, fasst Reisecker zusammen.
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