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Kleingärten: Solaranlagen sollen erlaubt werden
Künftig soll das Aufstellen von Photovoltaikanlagen bis 800 Watt zur Erzeugung von Strom keinen Einfluss auf die Beurteilung haben, ob es sich um eine Gartenlaube oder ein zum Wohnen geeignetes Haus handelt. Auf diese Weise könnten kleine Photovoltaikanlagen rechtssicher aufgestellt werden, ohne dass die Pächter der Kleingärten einen möglichen Wegfall der Anwendbarkeit des Bundeskleingartengesetzes und folglich das Entfallen des Kündigungsschutzes und der Begrenzung des Pachtzinses befürchten müssten.
Bisher ist die Nutzung von Solaranlagen in Kleingärten im Bundeskleingartengesetz (BKleingG) weder ausdrücklich erlaubt noch verboten. Paragraf 3 Absatz 2 Satz 2 BKleingG enthält derzeit jedoch die Einschränkung, dass eine Laube in einem Kleingarten nach ihrer „Beschaffenheit, insbesondere nach ihrer Ausstattung und Einrichtung, nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein“ darf. Ohne entsprechende Regelung könnte die uneingeschränkte Verwendung von Photovoltaikanlagen - ähnlich wie ein Anschluss an das Elektrizitätsnetz - eine unerwünschte Entwicklung von einer reinen Gartenlaube hin zu einer Wohnnutzung begünstigen. (hib/NKI)
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Kleingärten: Solaranlagen sollen erlaubt werden
Künftig soll das Aufstellen von Photovoltaikanlagen bis 800 Watt zur Erzeugung von Strom keinen Einfluss auf die Beurteilung haben, ob es sich um eine Gartenlaube oder ein zum Wohnen geeignetes Haus handelt. Auf diese Weise könnten kleine Photovoltaikanlagen rechtssicher aufgestellt werden, ohne dass die Pächter der Kleingärten einen möglichen Wegfall der Anwendbarkeit des Bundeskleingartengesetzes und folglich das Entfallen des Kündigungsschutzes und der Begrenzung des Pachtzinses befürchten müssten.
Bisher ist die Nutzung von Solaranlagen in Kleingärten im Bundeskleingartengesetz (BKleingG) weder ausdrücklich erlaubt noch verboten. Paragraf 3 Absatz 2 Satz 2 BKleingG enthält derzeit jedoch die Einschränkung, dass eine Laube in einem Kleingarten nach ihrer „Beschaffenheit, insbesondere nach ihrer Ausstattung und Einrichtung, nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein“ darf. Ohne entsprechende Regelung könnte die uneingeschränkte Verwendung von Photovoltaikanlagen - ähnlich wie ein Anschluss an das Elektrizitätsnetz - eine unerwünschte Entwicklung von einer reinen Gartenlaube hin zu einer Wohnnutzung begünstigen. (hib/NKI)
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Kommentare (1)
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Dss ist höchste Zeit dass das Bundeskleingartengesetz in Sachen Solat geändert wird..Die meisten Kleingartengvorstände nutzen Ihre Macht aus. Mir wurde sogar der wegen meiner Sokarplatten gekündigt. Ich muss daher das Amtsgericht landsberg wegen so einer Sache belästigen.
Mfg TaubertXaver aus Landsberg am Lech

Kommentare (1)
TaubertXaver
am 27.12.2023Mfg TaubertXaver aus Landsberg am Lech